Ermittler dürfen weiter ausländische Kriegsverbrecher jagen
Der Koblenzer Strafprozess zu syrischen Foltergefängnissen gilt international als beispielhaft. Aber dürfen Funktionsträger fremder Staaten hier überhaupt vor Gericht gestellt werden? Jetzt sorgt der Bundesgerichtshof für Klarheit.

Deutsche Ermittler dürfen auch in Zukunft ausländische Kriegsverbrecher jagen und in Deutschland vor Gericht bringen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab dafür am Donnerstag in einem Grundsatz-Urteil uneingeschränkt grünes Licht. Demnach genießen Funktionsträger fremder Staaten wie Armeeangehörige oder Geheimdienstmitarbeiter keine Immunität (Az. 3 StR 564/19). Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden. Denn ein gegenteiliges Urteil hätte mit ziemlicher Sicherheit das Ende der