Kopftuchverbot im Job kann laut EuGH rechtens sein
Arbeitgeber dürfen Kopftücher am Arbeitsplatz laut Europäischem Gerichtshof verbieten. Voraussetzung ist aber, dass weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind und dass es gute Gründe gibt.

Religion ist Privatsache - eigentlich. Aber was, wenn jemand am Arbeitsplatz deutlich sichtbar religiöse Symbole trägt? Heute hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden, dass Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Kopftücher am Arbeitsplatz verbieten dürfen. Auslöser waren zwei Fälle aus Belgien und Frankreich. Allein der Wunsch eines Kunden, dass keine Frau mit Kopftuch für ihn Leistungen erbringt, genügt nicht für ein Verbot. In Deutschland sind Kopftücher am