Berlin
Lesezeichen setzen Merken

FDP-Chef Lindner: Urteil zum Klimaschutzgesetz ist Anlass für Neustart

Das Bundesverfassungsgericht hat das Klimaschutzgesetz in einem Urteil für nicht ausreichend befunden. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren damit zum Teil erfolgreich. FDP-Chef Christian Lindner sieht das Urteil als Anlass für einen klimapolitischen Neustart.

von Hans-Jürgen Deglow und dpa
  |    | 
Lesezeit 3 Min
FDP-Chef Christian Lindner
FDP-Chef Christian Lindner

FDP-Chef Christian Lindner mahnt Konsequenzen nach dem Karlsruher Urteil zum Bundes-Klimaschutzgesetz an. Lindner sagte unserer Redaktion: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Anlass für einen klimapolitischen Neustart in Deutschland. Wir brauchen nach Auffassung der Karlsruher Richter mehr Verbindlichkeit bei den Reduktionszielen für Treibhausgase. Diese Haltung vertritt auch die FDP. Zugleich sollten wir aber stärker auf Ideenwettbewerb und einen Technologieschub setzen. Bisher hat sich die deutsche Klimapolitik planwirtschaftlich verzettelt und technologisch festgefahren.“

Das Bundes-Klimaschutzgesetz greife zu kurz, hatte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag geurteilt. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren damit zum Teil erfolgreich (Az.: u.a. 1 BvR 2656/18).

„Unternehmerischer Wettbewerb um die effektivsten Vermeidungswege“

Lindner sagte: „Wir schlagen einen CO2-Deckel, also ein wirkliches Limit, bei gleichzeitiger technologischer Offenheit und echtem unternehmerischen Wettbewerb um die effektivsten Vermeidungswege vor. Was Spitzeninnovation wie Biontech in der Pandemie ist, das sollten neue Green-Tech-Unternehmen beim Klimaschutz werden.“ Der FDP-Vorsitzende betonte weiter: „Die nächste Bundesregierung muss dieses Urteil als Chance begreifen. Die Klimafrage sollte mit wirtschaftlicher Modernisierung und einer Wachstumsagenda beantwortet werden. ´German engineered Klimaschutz‘ kann ein weltweiter Exportschlager werden.“

Gericht: Freiheitsrechte künftiger Generationen schützen

Die Politik muss nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes beim Klimaschutz nachbessern, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Die teils noch sehr jungen Beschwerdeführenden seien durch Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Richter. „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“ Wenn das CO2-Budget schon bis zum Jahr 2030 umfangreich verbraucht werde, verschärfe dies das Risiko „schwerwiegender Freiheitseinbußen“, weil die Zeitspanne für technische und soziale Entwicklungen knapper werde.

Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“, heißt es in der Erklärung des obersten deutschen Gerichts.

Es fehle an Vorkehrungen 

Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, „um diese hohen Lasten abzumildern“. Von „Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität“ ist die Rede. Daran fehle es bislang. In Artikel 20a des Grundgesetzes heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ 

Hierauf bezieht sich das Gericht. Es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, „unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“. Künftig könnten selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, erläuterten die Richter. Zwar müssten die Grundrechte abgewogen werden. Aber: „Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.“

Klimaaktivisten demonstrierten in Karlsruhe

Mit den natürlichen Lebensgrundlagen müsse sorgsam umgegangen werden, mahnten die Richter. Und sie müssten der Nachwelt in einem Zustand hinterlassen werden, „dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten“. Knapp ein Dutzend Klimaaktivisten von Fridays for Future demonstrierten am Donnerstagmorgen vor dem Gericht. Sie hatten Plakate dabei, auf denen unter anderem zu lesen war: „Hört auf die Wissenschaft! Klimaschutz jetzt!“ 

Bundestag und Bundesrat hatten Ende 2019 dem Klimapaket der Bundesregierung zugestimmt, nachdem Bund und Länder noch Kompromisse ausgehandelt hatten. Wesentlicher Punkt ist das Klimaschutzgesetz. Es legt für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. „Zweck dieses Gesetzes ist es, die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten“, heißt es dazu vom Bundesumweltministerium. 

Entwicklungsdruck und Planungssicherheit

Nach dem Pariser Klimaabkommen - das die Grundlage des deutschen Gesetzes bildet - soll der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad Celsius begrenzt werden, um Folgen des Klimawandels so gering wie möglich zu halten.

Das Verfassungsgericht fordert nun, frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion. Damit verbinden die Richter Entwicklungsdruck und Planungssicherheit. 

Kommentar hinzufügen
Kommentare werden geladen
In diesem Artikel findet keine Diskussion statt. Sie können daher keine neuen Beiträge zu diesem Artikel verfassen.
  Nach oben