Gericht beschließt: Corona-Schnelltest an Schule ist keine Körperverletzung
Ein Corona-Schnelltest in der Schule ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg keine Körperverletzung. Das Gericht verwarf den entsprechenden Antrag einer Mutter aus dem ostfriesischen Aurich. Tests seien insgesamt verhältnismäßig, um eine große Zahl von Menschen vor einer möglichen Infektion zu schützen.

Ein Corona-Schnelltest in der Schule ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg keine Körperverletzung. Der 1. Strafsenat verwarf den entsprechenden Antrag einer Mutter aus dem ostfriesischen Aurich, wie das Gericht am Donnerstag zu einem Beschluss vom 10. Mai mitteilte (Az. 1 Ws 141/21). Der Antrag der Frau sei aus formellen Gründen unzulässig, aber auch in der Sache unbegründet. Es liege kein hinreichender Tatverdacht einer Körperverletzung im Amt vor - der Schnelltest sei