Regierung will nach VGH-Tadel zu Corona-Verordnung modernere Vorgaben
Dass die Landesregierung in der Corona-Pandemie Geschäfte und Fitnessstudios geschlossen hat, stoppte der Verwaltungsgerichtshof in Eilverfahren nicht. Auch nach gründlicherer Betrachtung sieht er die Politik im Recht. Das Mannheimer Gericht moniert aber etwas anderes.

Die baden-württembergischen Corona-Verordnungen im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 waren wegen der Art und Weise, wie die Landesregierung sie verkündet hat, zwischenzeitlich formell rechtswidrig. Dass Geschäfte und Einrichtungen zu Beginn der Pandemie geschlossen wurden, war nach Angaben des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim aber in Ordnung. Das Gesundheitsministerium kündigte nach der Kritik der obersten Verwaltungsrichter des Landes an, die Bestimmungen zur Ausfertigung und