Land zieht drei radikale Gefängnis-Imame aus dem Verkehr
Baden-Württemberg setzt in den 17 Justizvollzugsanstalten muslimische Seelsorger ein, um der Radikalisierung von muslimischen Inhaftierten entgegenzuwirken. Drei Seelsorger mussten jetzt wegen verfassungsrechtlicher Bedenken aus dem Programm genommen werden.

Das baden-württembergische Justizministerium hat drei Imamen wegen verfassungsschutzrechtlicher Bedenken untersagt, als muslimische Seelsorger in Gefängnissen zu arbeiten. Dies erklärte ein Sprecher der Behörde der „Heilbronner Stimme“. Die drei Männer nahmen mit 13 weiteren Imamen an einem Ausbildungsprojekt des Landes zur islamischen Gefangenenseelsorge teil, das 2016 aufgelegt wurde.