Land erleichtert Bau von Mobilfunkmasten
Ohne Baugenehmigung, größer und weniger Abstand: In Baden-Württemberg sollen in Zukunft Mobilfunkmasten viel schneller errichtet werden können. Dazu wird die Landesbauordnung überarbeitet. Ziel ist vor allem, die 5G-Versorgung im Südwesten zu verbessern.

Das Land will den Ausbau des Mobilfunknetzes in Baden-Württemberg forcieren und das Errichten von Mobilfunkmasten deutlich erleichtern sowie flexibler gestalten. Dazu soll die Landesbauordnung (LBO) geändert werden. Dies bestätigten die beiden Regierungsfraktionen von Grünen und CDU gegenüber der "Heilbronner Stimme".
Hagel: Wir sagen nervigen Funklöchern den Kampf an
"Wir sagen den nervigen Funklöchern in unserem Land den Kampf an. Baden-Württemberg braucht ein funktionierendes und leistungsstarkes Mobilfunknetz - in der ganzen Fläche des Landes", sagt CDU-Landtagsfraktionschef Manuel Hagel. "Wir senken die baurechtlichen Hürden für den Ausbau von Mobilfunkmasten und stellen sicher, dass es mit der Digitalisierung in Baden-Württemberg weiter vorangeht", erklärt auch Cindy Holmberg, baupolitischer Sprecherin der Grünen im Stuttgarter Parlament.
LBO wird an drei Stellen grundlegend geändert
Die grün-schwarze Landesregierung plant, mit einer Gesetzesinitiative die LBO an drei Punkten zu ändern, um den Mobilfunknetzausbau zu beschleunigen. Zum einen sollen künftig höhere Antennenanlagen verfahrensfrei aufgestellt werden können. Dies bedeutet, dass zur Errichtung vorher keine Baugenehmigung eingeholt werden muss, es greift also das vereinfachte Genehmigungsverfahren. Die maximale Höhe der Anlagen, bei der die Verfahrensfreiheit gilt, soll innerhalb von geschlossenen Ortschaften bei 15 Meter festgeschrieben werden, außerhalb von geschlossenen Ortschaften sollen bis zu 20 Meter gelten. In der aktuell gültigen LBO dürfen nur Antennenanlagen bis zu zehn Metern Höhe verfahrensfrei errichtet werden.
Südwesten geht weiter als andere Länder
Bei Antennenanlagen steigt nach Angaben des Südwest-Bauministeriums zwar mit zunehmender Höhe die Wahrscheinlichkeit, dass bodenrechtliche Belange berührt würden. Die Bauministerkonferenz der Länder hat jedoch 2019 entschieden, in der sogenannten Musterbauordnung auch freistehende Antennen bis zu einer Höhe von 15 Metern - allerdings nur außerhalb geschlossener Ortschaften - in die Verfahrensfreiheit miteinzubeziehen. Sechs Bundesländer haben bislang diese Erweiterung auf 15 Meter in ihren Bauordnungen umgesetzt. Baden-Württemberg geht mit der geplanten Neuregelung noch weiter.
Neue Abstandsregelungen
Zudem wird in der neuen LBO auch geregelt, wie viel Abstand Mobilfunkmasten zu Gebäuden haben dürfen. Hier soll der sogenannte Berechnungsfaktor von 0,4 auf 0,2 reduziert werden. Das heißt: Bislang mussten Antennen beispielsweise von einem zehn Meter hohen Gebäude vier Meter Abstand haben. Künftig sind es noch zwei Meter. Drittens können Mobilfunkanbieter provisorisch - also solange sie keinen festen Standort haben - Anlagen bis zu zwei Jahre aufstellen.
Fast 50 Prozent der Landesfläche mit 5G
Generell misst das Land der LBO beim Ausbau des Mobilfunknetzes eine wichtige Rolle bei. Nach aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur liegt die 4G-Versorgung in der Fläche bei rund 95 Prozent. Mit der Novellierung der LBO soll vor allem der 5G-Standard weiter umgesetzt werden, mit dem bislang im Südwesten eine Fläche von fast 50 Prozent abgedeckt wird. Das Kabinett will sich vermutlich in seiner Sitzung am kommenden Dienstag mit dem Thema befassen.
Digitalminister Strobl bringt Milliardeninvestitionen auf den Weg
Südwest-Digitalminister Thomas Strobl (CDU) kann sich auf die Fahnen schreiben, seit seiner Amtsübernahme 2016 im Land über 3100 Breitbandprojekte gefördert und rund 1,7 Milliarden Euro an Landesmitteln investiert zu haben. Eine ähnliche Summe floss seitdem vom Bund an Fördermitteln in den Südwesten. Zuständig für die aktuelle Novellierung der Landesbauordnung ist Bauministerin Nicole Razavi (ebenfalls CDU).




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