Gericht bestätigt Internetverbot für drei Glücksspielarten
Das Bundesverwaltungsgericht hat das bestehende Verbot für Casino-, Rubbellos- und Pokerspiele im Internet bestätigt. Mit Ausnahme von Sportwetten und Lotterien sei das Veranstalten von Glücksspiel im Netz illegal, teilte das Gericht in Leipzig am Freitag mit. (Az.: BVerwG 8 C 14.16 und 8 C 18.16)

Das Verbot verstoße nicht gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit und auch nicht gegen Verfassungsrecht. Die strenge Regulierung des Glücksspiels im Internet diene dem Schutz der Bevölkerung. Der Spieltrieb solle in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt und illegales Glücksspiel im Netz bekämpft werden.