Schadenersatz droht

Nachbarhaus darf bei Sanierung nicht beschädigt werden 

Obacht bei der Sanierung: Wird ein Nachbar geschädigt, macht man sich womöglich schadenersatzpflichtig. Foto: Kirsten Neumann/dpa

Von Christoph Jaensch 

Auf dem Bau geht selten alles glatt. Speziell bei Sanierungsarbeiten am eigenen Haus sollte man umsichtig vorgehen. Entsteht durch die Arbeiten ein Schaden am Nachbarhaus, kann man sich schadenersatzpflichtig machen. Geschädigte können sogar fiktiv abrechnen - also den Schaden selbst beheben, aber dennoch die Kosten geltend machen, die eine Fachfirma veranschlagen würde. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Aktenzeichen: 6 U 328/ 21) weist das Rechtsportal ,,anwaltauskunft.de" hin.

Elternhaus

In dem konkreten Fall hatten der Beklagte und seine Geschwister das geerbte Elternhaus sanieren lassen. Dabei wurde auch Wasser aus dem Keller nach draußen gepumpt. Der Beklagte war überzeugt, das Wasser würde auf seinem Grundstück versickern, eine Ableitung zur Kanalisation nahm er daher nicht vor. Doch entgegen der Erwartung floss das Wasser zum Nachbarhaus hin und gelangte dort über einen Lichtschacht in den Keller, wo es Wände und Fußboden durchnässte. Der Nachbar verlangte 6700 Euro Schadenersatz - den Betrag, den eine Fachfirma zur Behebung des Schadens in Rechnung gestellt hätte.

Das Landgericht Osnabrück sprach ihm in der Vorinstanz nur gut die Hälfte der Summe zu: Die Abläufe des Lichtschachts seien unzureichend gewesen. Zudem habe er den Schaden selbst behoben, weshalb er nicht den gesamten Betrag geltend machen könne.

Eigeninitiative

Vor dem Oberlandesgericht Oldenburg setzte der Nachbar seine Ansprüche dann aber voll durch. Dort urteilten die Richter, dass ihm kein Vorwurf zu machen sei. Der Lichtschacht sei zwar teilweise nicht in Ordnung gewesen, das habe sich laut Gutachten aber nicht auf den Schaden ausgewirkt. Auch könne der Kläger die fiktiven Kosten einer Fachfirma verlangen. Schädiger sollten nicht davon profitieren, wenn Geschädigte einen Schaden selbst beseitigten, so das Gericht. dpa


Keller bei Bau in Erwägung ziehen

Wohnraumplus kann bis zu 40 Prozent betragen - Fläche wird günstiger hergestellt

Beim Hausbau auf einen Keller verzichten? Das sollte gut überlegt sein, rät die Gütegemeinschaft Fertigkeller (GÜF) und begründet ihre Empfehlung mit Verweis auf die vielfältigen Wohnmöglichkeiten durch das zusätzliche Stockwerk.

So würden die allermeisten Keller nach Ansicht von Bauexperten heute als Wohnkeller ausgelegt. Mit einem Wohnraumplus von bis zu 40 Prozent für das gesamte Haus entlaste der Keller die darüber liegenden Stockwerke und schaffe willkommene Platzreserven - beispielsweise für ein Kinderspielzimmer oder für ein räumlich abgetrenntes Arbeitszimmer. ,,Wohnkeller stehen oberirdischen Räumen heute in puncto Wohnkomfort in nichts mehr nach: Frischluft, Tageslicht, behagliche Wärme und Deckenhöhe - für alles gibt es effiziente Lösungen“, betont Birgit Scheer vom GÜF-Mitgliedsunternehmen MB Effizienzkeller.

Technikzentrale

Ein weiteres Argument der GÜF: Nirgends sei die Haustechnik besser aufgehoben als im Keller - wenn man denn einen hat. In diesem Fall werden Nutzfläche und Wohnfläche schon bei der Kellerplanung so kalkuliert, dass die Haustechnik an den dafür besten Platz kommt. Birgit Scheer: „Der große Komfort so manchen Kellerraums ergibt sich daher, dass er anderswo im Haus mehr Platz für die schönen Dinge schafft."

Dabei sei zu bedenken, dass Wohnfläche im Keller grundsätzlich günstiger hergestellt werden kann als in den oberen Etagen und dass die Haustechnik oder manch sperriges Gut im Alltag nicht direkt im Wohnbereich benötigt und gewünscht wird.

Einliegerwohnung

Eine separate Wohneinheit unter dem eigenen Dach bietet laut Gütegemeinschaft maximale Flexibilität. Sie könne familienintern genutzt werden, beispielsweise zunächst von einem der Kinder und später dann von den Eltern, wenn der Nachwuchs mit der eigenen Familie oben einzieht. Eine Einliegerwohnung im Keller bietet aber auch die Möglichkeit, Mieteinnahmen zu generieren oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Pflegekraft mit im Haus unterzubringen.

Wellnessoase

An einem kühlen Herbst- oder Winterabend einfach genüsslich abschalten, ohne nochmals das Haus verlassen zu müssen - das ist in der eigenen Wellnessoase mit Sauna oder Whirlpool durchaus möglich. Auch dafür könnte ein Kellerraum Platz bieten.

Hobbykeller

Die eine träumt vom Nähzimmer, der andere baut und bastelt gern in der eigenen Werkstatt und wiederum andere genießen den neuesten Blockbuster im eigenen Heimkino. ,,Für viele Hobbys fehlt in einer Wohnung einfach der Platz. Um in den eigenen vier Wänden manchen Traum und persönliches Interesse verwirklichen zu können, ist ein Keller unerlässlich", ist Scheer überzeugt. Nicht zu vergessen: Viele Gegenstände, die man nicht so häufig benötigt oder bewegt, finden im Keller einen idealen Platz. Dazu zählen beispielsweise Gartenmöbel oder Schlitten und Skier, die im Sommer nicht benötigt werden. red