Eine Kamera am Hauseingang soll Einbrecher abschrecken. Oder vor Vandalismus schützen. Doch bevor Eigentümergemeinschaften Kameras installieren, sollten sie sich zuvor über die Rechtslage genau erkundigen. Dann dabei gibt es einiges zu beachten.
Dazu gehört: Wer eine Video-Anlage installieren will, darf damit nur das eigene Grundstück überwachen. Die Videoaufnahmen dürfen sich also nicht auf fremde Grundstücke, auf öffentliche Wege oder das Sondereigentum einzelner Eigentümer erstrecken. Darauf macht unter anderem der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) aufmerksam.
Bauliche Veränderung
Oft werden Video-Kameras am Hauseingang, in der Garage oder im Hausflur als abschreckende Maßnahme gegen Einbrecher oder Vandalismus montiert. Gehört eine Immobilie mehreren Eigentümern, kann die Eigentümergemeinschaft die bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum theoretisch mit einfacher Mehrheit beschließen.
Nutzungsregeln
Der Beschluss sollte sich jedoch nicht nur auf die technische Installation beziehen, sondern auch die Nutzungsregeln enthalten - also genau festlegen, wie die Anlage betrieben werden darf. Zudem wichtig: Die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen erfüllt werden.
Die Experten empfehlen bei der Entscheidung, alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaften einzubeziehen. Denn kommt der Beschluss mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit zustande - also mit mehr als zwei Drittel der Stimmen und mindestens der Hälfte der Miteigentumsanteile, dann gilt: Die Kosten für die Installation und für den Betrieb der Anlage können auf alle Eigentümer verteilt werden. Ansonsten müssten nur jene Eigentümer für die Anlage bezahlen, die der Installation zugestimmt haben.
Öffentliche Räume wie Straßen, Radwege und Bürgersteige darf man allerdings privat nur dann überwachen, wenn ein berechtigtes Ziel wie die Durchsetzung des Hausrechtes oder die Wahrung von Sicherheitsinteressen vorliegen. In diesem Fall muss Paragraf 6b des Bundesdatenschutzgesetzes beachtet werden. Zum Filmen tabu sind jedoch fremde Privatgrundstücke. dpa/ae
Getrennte Schlafzimmer
Ärgern Sie sich auch, wenn neben Ihnen im Bett geschnarcht und gezappelt wird? Oder sich Partner oder Partnerin teils auf Ihre Seite wälzen? Darüber kann jedes zehnte Paar nur amüsiert lächeln. Sie gehen den nächtlichen Störfaktoren aus dem Weg - denn sie schlafen in getrennten Zimmern.
Das fand das Meinungsforschungsinstitut Fittkau und Maaß für die Partnervermittlung Elitepartner heraus. Fpr die Studie wurden knapp 4400 Teilnehmer zwischen 18 und 69 Jahren befragt. Die klassische Variante mit einem Haushalt und einem Schlafzimmer haben fast 75 Prozent der Paare gewählt. Rund acht Prozent schlafen mal in einem gemeinsamen Bett, mal in getrennten Zimmern - der Rest sagt sich nicht nur „Gute Nacht“, sondern auch „Tschüss“ - entweder weil sie in verschiedenen Räumen schlafen (10,8 Prozent) oder nicht zusammen wohnen (6,6 Prozent). Getrennte Zimmer hängen stark mit dem Alter zusammen: Bei Paaren unter 30 Jahren sind es gerade einmal fünf Prozent der Paare. dpa