„Jung kauft Alt“ - oder doch nicht?

Immobilien. Wenig Nachfrage nach Förderprogramm für Familien - Seit Oktober gelten bessere Konditionen für Erwerb alter Gebäude

Wer ein altes Haus erwirbt und saniert, benötigt oft viel Zeit, Geduld und Geld. Foto: AdobeStock/didesign

Warum nicht zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen? Dieser Gedanke scheint dem Förderprogramm „Jung kauft Alt“ zumindest nicht fremd zu sein. Dieses soll jungen Familien und Alleinerziehenden mit kleinen oder mittleren Einkommen den Weg ins Eigenheim erleichtern und gleichzeitig ein Zeichen gegen den Leerstand und Modernisierungsrück stau setzen.

Im September 2024 wurde das Programm von der damaligen Ampelkoalition verabschiedet. Die Idee: Junge Familien kaufen mit Hilfe eines verbilligten Kredits der staatlichen Förderbank KfW eine Bestandsimmobilie mit der Energieeffizienzklasse F, G oder H und bringen diese auf Vordermann. Im Gegenzug erhalten sie vom Bund eine attraktive Förderung.

Die Bilanz nach einem Jahr sieht allerdings mau aus: Bis Ende Juli wurden laut Bauministerium gerade einmal 592 Zusagen für eine Förderung erteilt. Und zwar bundesweit. Nur 70 Millionen Euro flossen aus dem Fördertopf ab, in dem allein für 2024 350 Millionen Euro vorgesehen waren.

Albrecht Berroth, der Vorsitzende des Eigentümervereins Haus & Grund Heilbronn, äußerte bereits bei der Verabschiedung des Programms Bedenken mit Blick auf die „sehr hohen Anforderungen“, die an eine Sanierung gestellt würden. „Die Grundidee des Programms, insbesondere junge Familien bei der energetischen Modernisierung von Bestandsimmobilien zu unterstützen, ist sicherlich positiv“, sagte er damals.

Unternehmen aus der Region

Förderung Allerdings müsse bezweifelt werden, ob wirksame Impulse gesetzt werden. „Für viele junge Familien dürfte es trotz der bereitgestellten schlicht eine finanzielle Überforderung darstellen, die Anforderungen an die energetische Sanierung auf den Standard Effizienzhaus 70 EE zu erfüllen.“ Und damit hat er offensichtlich Recht behalten.

Bedingungen

Nach Abschluss der Arbeiten musste das sanierte Haus laut ursprünglicher Vorgabe mindestens den Anforderungen der Energieeffizienzklasse 70 EE entsprechen, also 30 Prozent weniger Energie verbrauchen als ein gesetzlich definierter Standardneubau und mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser aus erneuerbaren Quellen decken.

Gleichzeitig gelten strenge Einkommensgrenzen: Gefördert werden lediglich Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. Darüber hinaus darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht mehr als 90000 Euro betragen. Für jedes weitere kind kann dieses zwar um 10000 Euro steigen. Doch in Summe hielten viele Experten aus der Immobilienbranche die Einkommensgrenze für zu niedrig.

Änderungen

Seit letztem Monat gelten nun verbesserte Förderkonditionen und Vorgaben: Das modernisierte Haus muss nur noch den Anforderungen an ein Effizienzhaus 85 EE entsprechen. Zudem wurden die Zinsen gesenkt: Es gilt ein Endkundenzinssatz von 1,12 Prozent (vorher 1,71) pro Jahr bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung.

Von unserer Redakteurin Andrea Eisenmann

Gründe für die Nachbesserungen

Die Förderbedingungen der Programme, Jung kauft Alt“ und „Wohneigentum für Familien“ würden deutlich verbessert, hatte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) angekündigt. „Damit mehr Familien ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen können. Denn Wohneigentum ist kein Luxus, sondern eine Investition in Sicherheit, Unabhängigkeit und Lebensqualität.“

Viele Familien hätten bisher gezögert, weil sie sich etwa die beim Programm„Jung kauft Alt“ geforderte Sanierung nicht zugetraut hätten. Um die Hemmschwelle abzusenken, müsse nun in den ersten viereinhalb Jahren nach dem Kauf nur noch auf das energetische Mindestniveau eines Effizienzhauses mit Standard 85 EE saniert werden. „Man spart also nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Aufwand“, sagte Hubertz. Auch die besseren Zinskonditionen sollten jungen Familien Mut machen, den Schritt ins Eigenheim zuwagen. Die Nachbesserungen gelten seit dem 23. Oktober dieses Jahres.
dpa/ae