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Der kürzeste Weg zählt

Abwasserleitungen beim Neubau des Hauses von Anfang an richtig planen

Bauherren sollten in der Baubeschreibung darauf achten, wie die Abwasserleitungen verlaufen sollen - damit die Bodenplatte später bei möglichen Reparaturen nicht wieder aufgerissen werden muss. Foto: Markus Scholz/dpa

Bauherren sollten sich bei der Planung eines Neubaus die vorvertraglichen Leistungsbeschreibungen genau durchlesen. Dabei sollten sie unter anderem darauf achten, wie die Abwasserleitungen im Gebäude verlaufen sollen. Dazu rät der Verband Privater Bauherren (VPB).

Eine mögliche Variante: In den Ausführungen steht, dass sämtliche Entwässerungsleitungen unter der Bodenplatte zentral zu einer Hauptleitung zusammengeführt werden sollen. Der Anschluss an den Revisionsschacht erfolgt dann außerhalb des Gebäudes. Doch auch wenn dies auf den ersten Blick plausibel erscheinen mag: „Für Bauherren hat dies mehrere Risiken zur Folge“, warnt VPB-Regionalbüroleiter Peter Reinwald aus Marburg.

Unternehmen aus der Region

Folgekosten bedenken
Entstehen Schäden an Leitungen, die unter der Bodenplatte verlaufen, sind in der Regel aufwendige Eingriffe in die tragende Konstruktion nötig. Reparaturen wären bei dieser Variante kaum ohne Eingriff in die Bodenplatte durchführbar.

Neben dem technischen Aufwand kämen wirtschaftliche Risiken hinzu, etwa höhere Folgekosten im Schadensfall sowie eine Wertminderung des Gebäudes. Und: „Rechtlich drohen Streitigkeiten über Mängelrechte und Beweislastfragen sowie mögliche Haftungsfolgen bei Folgeschäden“, verweist Peter Reinwald auf mögliche Folgen.

Beschreibung
Um die Wartung und Reparatur der Entwässerungsleitung zu erleichtern, gibt es jedoch Orientierungshilfen. So sieht die Norm DIN 1986-100 vor, dass jede Entwässerungsleitung auf dem kürzesten Weg aus dem Gebäude zu führen ist. Die einzelnen Stränge sollen dem-nach erst außerhalb des Gebäudes werden. 

Norm
Bauherren sollten also darauf achten, dass laut Baubeschreibung die Arbeiten gemäß dieser Vorgabe ausgeführt werden, am besten bereits bei der Beauftragung so-wie bei der Freigabe einer Planung. Sollte es zu Diskussionen über die Leistungsbeschreibung kommen, können sie die Norm heranziehen.

Bei Abweichungen von der Vorgabe sollten Bauherren Reinwald zufolge im Vertrag klar regeln, ob und in welchem Umfang dies geschieht. dpa