So gut wie jeder hat Nachbarn, egal ob er im eigenen Haus, in einer Eigentums- oder Mietwohnung wohnt. Für das Zusammenleben in der Nachbarschaft gelten Regeln, an die sich die meisten Menschen auch halten. Aber es gibt durchaus Konflikte, die das Nebeneinander erschweren. Diese Punkte sollten Nachbarn besonders beachten, damit kein Streit entsteht.
1. Lärmbelästigung vermeiden
Dumpfe Bässe aus der Nebenwohnung, Poltern von oben, Türknallen, Getrampel, Geschrei: Laute Geräusche aus benachbarten Wohnungen im Mehrfamilienhaus nerven oft. Wer überhaupt keine Rücksicht auf sein Umfeld nimmt, muss damit rechnen, dass sich Nachbarn irgendwann beschweren. Aber nicht immer ist den Bewohnern selbst bewusst, wie laut sie eigentlich sind. „Hier kann es schon et was bringen, miteinander zu reden“, sagt Rechtsanwalt Michael Nack vom Verbraucherschutzverein „Wohnen im Eigentum“. Bringen solche Gespräche nichts, können Mieter ihren Vermieter bitten, einzugreifen. Ist der Vorwurf begründet, kann er den Verursacher der Störung abmahnen. In Eigentümergemeinschaften kann ein Beirat oder der Verwalter zwischen den Parteien vermitteln.
2. Grundstücksbepflanzung zurückschneiden
Wer seinen Bäumen im Garten zu viel Freiheit beim Wachsen gewährt, riskiert ebenfalls den Unmut der Nachbarn. Es wird oft gar nicht gern gesehen, wenn die Äste über den Gartenzaun hinausragen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu ein Urteil gefällt. Demnach dürfen überstehende Äste abgeschnitten werden, wenn sie eine Beeinträchtigung darstellen (Az.: V ZR 102/18). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn von ihnen Zapfen aufs Nachbargrundstück fallen oder das Pflanzenwachstum dort beeinträchtigt wird. Anders ist es, wenn Laub aufs Nachbargrundstück fällt. Auch das führt immer wieder zu Streitigkeiten, muss aber in der Regel hingenommen werden.
3. Blendendes Licht ausschalten
Nicht nur Lärm ist ein Störfaktor, auch allzu helles Licht kann die Nachbarschaft auf die Palme bringen. Sogar so sehr, dass sie vor Gericht zieht. Das Landgericht Wiesbaden urteilte, dass ein Bewohner den dauerhaften Betrieb einer 40 Watt starken Außenleuchte bei Dunkelheit einstellen muss, weil das Licht im Schlafzimmer des Nachbarn erheblich störte (Az.: 10 S 46/01).
4. Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen unterlassen
Grund Rasenmähen ist an Sonn- und Feiertagen in der Regel nicht gestattet, so der Eigentümerverband Haus & Deutschland. Sowohl benzinbetriebene Geräte als auch Elektrorasenmäher dürfen an diesen Tagen nicht zum Einsatz kommen. Gleiches gilt für Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler.
5. Kochdünste - möglich reduzieren wenn
Das Kochen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung. Wenn aber den ganzen Tag ohne Unterbrechung gebrutzelt wird, haben Nachbarn vielleicht irgendwann die Nase voll. Dagegen vorgehen können sie aber nicht. Das Kochen zu verbieten, sei „ein starker Eingriffin das Persönlichkeitsrecht“, sagt Rolf Bosse. Er rät betroffenen Nachbarn, sich weniger darauf zu konzentrieren und eine gewisse Resilienz aufzubauen. Auch ein Gespräch könne helfen.
6. Schlechte Gerüche beseitigen
„Unangenehme Gerüche sind ein Mangel an der Mietsache, gegen den Mieter vorgehen können“, sagt Bosse. Wenn es nach Tierexkrementen, Müll oder stark nach Zigarettenqualm stinkt, sollten Mieter ihren Vermieter informieren. Bei einer Mietminderung wegen Geruchsbelästigung liegt die Beweislast aufseiten des Mieters, urteilte der BGH (Az.: VIII ZR 155/11). Deshalb sollten dies Protokoll über Belästigungen führen und möglichst Zeugen beibringen.
7. Rauchschwaden auf ein Minimum beschränken
Wer in seinem Garten ein Lagerfeuer entfacht oder den Holzkohlegrill anwirft, sollte das tun, ohne die Nachbarn zu belästigen. Die Rauchschwaden sollten möglichst nicht direkt zu ihnen herüberziehen. Sonst droht Ärger. Nachbarn, die sich von Grillenden gestört fühlten, sind sogar schon vor Gericht gezogen - mit unterschiedlichen Ergebnissen. Das Landgericht Stuttgart erlaubte das Grillen dreimal jährlich für je zwei Stunden auf der Wohnungsterrasse (Az.: 10 T 359/96). Großzügiger ist das Amtsgericht Westerstede und erlaubt es bis zu zehnmal (Az.: 22 C 614/09 [II]).
dpa