Wo bringen Sie Ihr Fahrrad sicher und vor Witterung geschützt unter? Oh, Sie nutzen einen Schuppen dafür? Nun, aber nicht nur in Großstädten ist die Wohnung oft die einzige Option. Aber keine Sorge: Auch für das Abstellen in den eigenen vier Wänden gibt es praktische Lösungen - von einfachen Haken bis hin zu modernen Rollentrainern. Gleichzeitig gilt es, rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, denn nicht immer ist das Abstellen in der Wohnung erlaubt.
Eine der einfachsten Lösungen für die Wohnung sind Wandhaken: „Das ist eine kostengünstige Möglichkeit, um ein Fahrrad sicher aufzubewahren“, sagt Thomas Geisler Pressedienst-Fahrrad vom (pdf). Zusätzlichen Schutz kann ein Stoffüberzug bringen, mit dem auch das Mobiliar oder der Boden vor Feuchtigkeit geschützt wird. Einfache Wandhalterungen gebe es bereits ab 10 Euro.

Variationen Wie das Fahrrad daran aufgehängt wird, ist unterschiedlich: meistens waagerecht am Oberrohr, es gibt aber auch Varianten für das senkrechte Einhängen an der Felge. In jedem Fall ist das Aufhängen eine Methode, die auch dem Fahrrad zugutekommt. „Vor allem für die Reifen ist das die schonendste Variante, denn so wird verhindert, dass der Mantel einknickt und eventuell Risse bekommt“, sagt Geisler. Die Wandhalterungen gibt es auch als Pedalparker: Das Fahrrad wird dann mit einem Pedal in einem entsprechenden Einhänge-Haken fixiert. Eine ebenfalls an der Wand befestigte Reifenstütze stabilisiert die Hängekonstruktion. Mit einer zusätzlichen Wandöse sollte das Fahrrad auch in der Wohnung gegen Diebstahl gesichert werden.
Stangenkonstruktion Wer viel Platz hat, kann auch ein Decken-Bodensystem nutzen. Die Basis bildet eine Teleskopstange, die zwischen Decke und Boden quasi eingeklemmt wird. Bis zu zwei Räder können dann mittels Halterungen daran befestigt werden. Der Vorteil: Es muss nicht gebohrt und gedübelt werden. Der Markt an Wandhalterungen ist generell sehr groß. „Haltesysteme und Haken gibt es von funktionell bis stylish“, sagt Thomas Geisler.„Manche sind auch so konstruiert, dass gleich noch der Helm daran untergebracht werden kann.“
Seilsystem Eine Alternative für hohe Räume kann auch ein System sein, bei dem das Fahrrad über eine Seil-Rollen-Konstruktion an die Decke gezogen wird. Dies funktioniert nur bei sehr hohen Decken wirklich gut“, so Geisler. Andernfalls hängt das Rad in Kopfhöhe. Soll das Fahrrad lieber ganz aus dem Sichtfeld verschwinden, kann eine Transporttasche die richtige Lösung sein. „Zum Verstauen muss das Fahrrad allerdings teilweise auseinander gebaut werden. Daher ist das keine Lösung für Menschen, die das Rad hin und wieder schnell in Gebrauch nehmen wollen.“
Winterprogramm Eine interessante Alternative für die Aufbewahrung ist ein Rollentrainer, mit dem man das Wintertraining in die Wohnung verlagert. Das Prinzip: Das Hinterrad wird ausgebaut und im Rollentrainer montiert.
Eine zusätzliche Vorderradhalterung fixiert das Rad. Je nach Preisklasse und Ausstattung gibt es auch smarte Systeme, die sich mit digitalen Plattformen verbinden lassen. So kann man im Wohnzimmer berühmte Alpenanstiege nachfahren. „Diese Rollensysteme sind allerdings nicht ganz geräuschlos“, sagt Geisler. Preislich gehen einfache Modelle bei rund 300 Euro los.
Hausordnung Bevor das Fahrrad dauerhaft in der Wohnung landet, sollten Mieter prüfen, ob es dort überhaupt abgestellt werden darf. Laut Roland Huhn gibt es hierzu keine ausdrückliche gesetzliche Regelung. „Es hängt davon ab, ob das Fahrrad in der Wohnung durch den Mietvertrag oder eine Hausordnung verboten ist“, erläutert der Referent Recht beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Besonders in großen Städten würden viele Gerichte das Abstellen hochwertiger Fahrräder in der Wohnung aber als zulässig ansehen.
Beschädigungen Der Grund, warum Vermieter das Abstellen von Fahrrädern in der Wohnung überhaupt verbieten, liegt meist an der Sorge vor möglichen Beschädigungen. Beim Transport des Fahrrads könnten auch Treppenhaus oder Aufzug betroffen sein. Werden solche Schäden festgestellt, müssten grundsätzlich die Verursachenden dafür haften, so Huhn. Im Treppenhaus oder Hausflur sollten Mieter ihr Fahrrad nicht ohne entsprechende Genehmigung abstellen, rät Huhn. In der Regel enthalte die Hausordnung auch ein Verbot des Abstellens von Gegenständen.
dpa