Von Sabine Meuter
Es ist oft günstiger, man bekommt häufig ein Stück, das nicht jeder zu Hause stehen hat, und vielleicht sogar einen Tisch, Schrank oder Sekretär mit ganz eigener Geschichte und besonderem Charme: Möbel gebraucht zu kaufen, kann eine gute Idee sein. Angebote über (Online) Kleinanzeigen, auf dem Flohmarkt oder in Trödelläden gibt es jedenfalls genug. Doch auch hier gilt wie so oft bei Einkäufen: Genaues Hinsehen ist das A und O.
„Riskant ist es, sich dabei allein auf Fotos zu verlassen“, warnt der Möbelexperte und Buchautor Olaf Günther („Clever Möbel kaufen“). Schließlich können Fotos retuschiert und mögliche Mängel nicht zu erkennen sein. Oder das Mobiliar sieht auf Fotos farblich anders aus als in der Realität. Sein Tipp: Schauen Sie sich also das Möbelstück nach Möglichkeit immer vor Ort an und prüfen Sie es auf etwaige Gebrauchsspuren. Sie können so auch dessen tatsächliche Größe besser sehen und einschätzen, ob es überhaupt Platz im Wohn-, Arbeits- oder Schlafzimmer hat.
Kratzersuche Gucken Sie außerdem einmal genauer hin, vielleicht sogar mit einer Lupe, ob Kratzer und andere Schäden zu entdecken sind. „Bei einem Sofa oder Sessel empfiehlt es sich, sich draufzusetzen“, so Günther. Bei Schränken und Kommoden sollte man testen, ob sich Türen und Schubladen mühelos öffnen lassen, bei Stühlen, ob die Beine und Armlehnen fest sind.
Wer bei Holzmöbeln etwa zwei Millimeter große Löcher entdeckt, könnte auf Hinweise auf einen Holzwurm gestoßen sein. Dessen Larven fressen sich durch das Material und hinterlassen dabei Hohlräume. Quillt aus den Löchern in der Wunschkommode auch noch Holzmehl, ist die Sache noch klarer: Finger weg!

Risiko Bei neueren gebrauchten Möbelstücken sei das Risiko, dass das Mobiliar von einem Holzwurm befallen ist, aber eher gering, sagt Günther. Denn: „Die heutigen Möbel sind selten massiv, sondern bestehen aus Holzwerkstoffplatten.“ Meist enthielten sie Leim, und die Oberflächen normalerweise beschichtet seien. Für Holzwürmer ist das alles in allem unattraktiv.
Das Möbelstück entspricht den gewünschten Vorstellungen? Oft ist es möglich, über den Preis zu verhandeln. „Informieren Sie sich dafür am besten vorab, wie viel andere Anbieter für vergleichbare Möbelstücke verlangen. Nur dann lässt sich realistisch ein Rabatt aushandeln“, sagt Günther. Nicht vergessen: Abzuklären, ob und wann der Verkäufer das Möbelstück nach Hause liefert und welche zusätzlichen Kosten damit verbunden sind.
Gewährleistung Schön, wenn das neue Möbelstück einen Platz in der Wohnung findet und sich gut in die restliche Einrichtung einfügt. Aber was ist, wenn sich nach dem Kauf Mängel zeigen, die Schublade nicht aufgeht oder die Schranktür beim Öffnen abfällt? Generell gilt: Auch ein Gebrauchtmöbel-Verkäufer egal, ob privat oder gewerblich - muss dafür einstehen, dass die Ware in einem vertragsgemäßen Zustand ist. Eine Hinweispflicht für normale Gebrauchsspuren gibt es zwar nicht. Ist die Ware aber mangelhaft, kann der Käufer gegebenenfalls sogenannte Gewährleistungsansprüche geltend machen. Das bedeutet: Der Verkäufer repariert ein mangelhaftes Produkt oder er liefert es neu aus.
Frist Bei neuen Produkten beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre. „Bei gebrauchten Waren dürfen Händler diese Frist vertraglich auf ein Jahr herabsetzen“, sagt Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen. Bei Transaktionen unter Privatleuten kann die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden. In solchen Fällen erfolgt dann eine Vereinbarung etwa mit folgenden Worten: „Gekauft wie gesehen/besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“.
Und: Wer Gebrauchtmöbel online kauft, hat ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen - sofern man das Produkt von einem gewerblichen Händler erworben hat. Die Frist läuft ab Erhalt der Ware. Doch Vorsicht: „Bei einem Privatkauf gilt das Widerrufsrecht nicht“, so Lassek. Und auch beim Kauf im stationären Handel, etwa einem Antik- oder Trödelladen, gibt es kein Widerrufsrecht - allenfalls auf freiwilliger Basis. „Dann sollte es individuell vertraglich vereinbart sein.“ dpa