Nach dem Aufprall

Unfallstelle sichern, Zeugen suchen, Kostenübernahme: Was zu tun ist, wenn es gekracht hat

Blaulicht und Stress: Bei einem Unfall ist es das Wichtigste trotzdem die Ruhe zu bewahren. Foto: Stefan Puchner/DPA

Nach einem Autounfall gibt es viele Fragen: Welche Formalitäten müssen erledigt werden? Wer zahlt den Schaden? Der Automobilclub ADAC gibt dazu passende Tipps:
Statistisch gesehen passiert alle zwölf Sekunden ein Unfall in Deutschland, wenn auch meist nur mit Blechschäden. Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren und die Unfallstelle abzusichern: Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen und Warnweste anziehen. 

Beweise Bei Bedarf ist Erste Hilfe zu leisten und ein Krankenwagen zu rufen. Zudem sollten Beweise gesammelt werden, wie Fotos von der Unfallstelle und das Aufnehmen von Personalien der Zeugen.
Die Unfallbeteiligten müssen ihre persönlichen Daten austauschen; dafür kann das kostenlose Unfallbericht-Formular des ADAC verwendet werden, das in jedem Handschuhfach liegen sollte. Die Polizei sollte informiert werden, wenn Miet- und Firmenwagen betroffen sind oder bei größeren Schäden, Verletzungen oder Streitigkeiten. Ein Irrtum ist, dass die Beamten klären, wer für den Schaden aufkommt. Es ist wichtig, sich nicht selbst zu belasten; Angaben zu Person und Fahrzeug genügen. Die Haftung hängt vom Unfallverursacher ab. 

Versicherung Bei 100-prozentiger Eigenhaftung muss der Unfall der Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Haftet der Andere vollständig, erhält der Geschädigte Schadensersatz von dessen Versicherung. Bei möglicher Teilschuld mussen auch die eigene Versicherung informiert werden. Beide Versicherungen prüfen den Sachverhalt und die Angaben der Beteiligten sowie von Zeugen. Bei 100-prozentiger Haftung des Gegners und Bagatellschäden bis etwa 1000 Euro ist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt mit Fotos beim Gegner einzureichen. Bei teureren Reparaturen oder Totalschäden ist ein Gutachten erforderlich, dessen Kosten dann die gegnerische Versicherung trägt. 

Der Sachverständige kann frei gewählt werden, wobei der ADAC unterstützen kann. Die Werkstatt kann mit der Reparatur beginnen, sobald der Kostenvoranschlag oder das Gutachten vorliegt. Idealerweise sollte eine Reparaturkostenübernahme der anderen Versicherung bestehen. A Andernfalls kann die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen, benötigt jedoch eine Abtretungserklärung, wodurch das finanzielle Risiko beim Auftraggeber bleibt.

anz