Nach einem Autounfall gibt es viele Fragen: Welche Formalitäten müssen erledigt werden? Wohin mit dem kaputten Auto? Wer zahlt den Schaden? Was jetzt wichtig ist. Der Automobilclub ADAC gibt Tipps.
Während man diesen Absatz liest, hat es irgendwo in Deutschland schon wieder gekracht: Alle zwölf Sekunden passiert statistisch gesehen hierzulande ein Unfall. Meistens nur Blechschäden, aber ärgerlich für alle Beteiligten. Kaum jemand weiß wirklich, was jetzt zu tun ist. Hier finden Leserinnen und Leser Antworten auf die wichtigsten Fragen - vom Ausfüllen des Unfallberichts bis zur Durchsetzung der Ansprüche. Zuerst gilt es, die Ruhe zu bewahren.
Was muss ich nach dem Verkehrsunfall als Erstes tun?
Sichern Sie die Unfallstelle: Warnblinker einschalten und dann das Warndreieck aufstellen - in einem Abstand von 50 bis 100 Metern. Eine Warnweste müssen Sie im Auto haben. Und es ist sinnvoll, sie auch anzuziehen. Vor allem auf viel befahrenen Straßen und bei schlechter Sicht. Leisten Sie Erste Hilfe, wenn nötig rufen Sie einen Krankenwagen
Dann sammeln Sie Beweise. Dazu gehören Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an den Autos. Schauen Sie sich nach Zeugen um, nehmen Sie deren Personalien auf. Mit dem Unfallgegner klären, ob die Polizei gerufen werden sollte. Auf Anfrage müssen Sie dem Unfallgegner Führerschein und Fahrzeugschein zeigen. Das Wichtigste: Tauschen Sie Daten aus! Füllen Sie mit dem Crashgegner gemeinsam den Unfallbericht aus - der gehört in jedes Handschuhfach. Auf dem Bogen werden alle Daten erfasst, die Sie benötigen. Das Formular erhalten Sie kostenlos in jeder ADAC-Geschäftsstelle.
Wann sollte ich nach dem Unfall die Polizei rufen?
Auf jeden Fall, wenn Miet- und Firmenwagen in den Unfall verwickelt sind. Außerdem bei größeren Sachschäden - bei kleinen Kratzern kommt die Polizei möglicherweise nicht. Gerufen werden sollte sie, wenn jemand verletzt wurde. Außerdem, wenn Sie sich mit dem Gegner streiten oder er sich aus dem Staub gemacht hat. Die Polizei hält fest, wer gegen Verkehrsregeln verstoßen hat. Ein verbreiteter Irrtum: Die Beamten klären nicht, wer für den Schaden aufkommen muss. Deshalb macht es auch keinen Sinn, mit den Polizisten über die Haftungsfrage zu diskutieren. Bitte beachten: Belasten Sie sich in keinem Fall selbst, Angaben zur Person und zum Fahrzeug genügen.
Welche Versicherung ist nach dem Unfall mein Ansprechpartner?
Das hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Haften Sie zu 100 Prozent, melden Sie den Unfall Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Haftet der andere zu 100 Prozent, gibt es von seiner Versicherung vollen Schadensersatz und Sie wenden sich nur an diese. Wenn Sie glauben, dass Sie mindestens eine Teilschuld haben oder der Gegner die Schuld bei Ihnen sieht, müssen Sie auch Ihre eigene Kfz-Haftpflicht informieren. Dann prüfen beide Versicherungen den Sachverhalt, berücksichtigen die Angaben der Beteiligten und von Zeugen. Am Ende geht es darum, wer welchen Anteil der Schäden übernimmt. Nach dieser Haftungsquote werden die Ansprüche reguliert.
Ein Beispiel: Auf einem Parkplatz kommt es beim Rangieren zweier Autos zum Zusammenstoß. Der Sachverhalt lässt sich schwer klären. Hier gehen die Versicherungen oft von 50:50 aus. Das heißt: Jeder bekommt den Schaden und weitere Leistungen wie Mietwagen zur Hälfte ersetzt. Die anderen 50 Prozent müssen selbst getragen werden.
Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben, wenden Sie sich an diese, falls die gegnerische Versicherung nur teilweise oder gar nicht zahlt. Dafür riskieren Sie allerdings eine Höherstufung beim Schadensfreiheitsrabatt, wenn Sie bei ihrer Versicherung keinen Rabattschutz vereinbart haben. Tipp: Über das „Quotenvorrecht“ können Sie sich oft einen Teil des Geldes für diese Rückstufung sowie die Selbstbeteiligung bei der gegnerischen Kfz-Haftpflicht zurückholen, wenn der Gegner eine Mitschuld am Unfall hat.
Wann darf die Werkstatt loslegen?
Wenn der Unfallgegner zu 100 Prozent haftet, gilt: Bei Bagatellschäden bis etwa 1000 Euro lassen Sie einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt mit Fotos vom Auto erstellen und reichen diesen bei der gegnerischen Versicherung ein. Geht es um eine teurere Reparatur oder um einen Totalschaden, brauchen Sie ein Gutachten. Die Rechnung dafür zahlt die gegnerische Versicherung. Den Sachverständigen dürfen Sie frei wählen - bei der Suche hilft der ADAC.
Mit der Reparatur kann die Werkstatt übrigens loslegen, wenn Kostenvoranschlag beziehungsweise Gutachten erstellt sind. Im Idealfall liegt schon eine Reparaturkostenübernahme der anderen Versicherung vor. Damit ist klar, dass sie zahlt. Ohne diese Zusage kann die Werkstatt auch direkt mit der Versicherung abrechnen - dafür braucht sie eine Abtretungserklärung von Ihnen. Das finanzielle Risiko tragen dann allerdings Sie, da Sie der Auftraggeber sind.
Bei einer Teilschuld werden die Reparaturkosten entsprechend der Haftungsquote von der Versicherung des Unfallgegners übernommen.
Sollten Sie den eigenen Schaden über die Vollkaskoversicherung abwickeln lassen, müssen Sie sich an diese wenden.
Was ist, wenn die Versicherung nicht zahlen will?
Ein Klassiker in der Rechtsberatung ist der Streit um die Reparaturkosten. Gestritten wird meist wegen Kürzungen der Versicherungen bei fiktiven Abrechnungen. Hier geht es meistens um die Höhe der Stundensätze. Bei Fahrzeugen mit einem Alter bis zu drei Jahren gibt es selten Probleme. Bei älteren Autos kann die Versicherung die Tarife von günstigeren Werkstätten ansetzen. Tipp: Wenn das Fahrzeug nachweislich scheckheftgepflegt ist, haben Sie in aller Regel Anspruch auf die höheren Sätze.
Häufig geht es aber auch um die Rechnung der Werkstatt. Kürzt die Versicherung die tatsächlichen Reparaturkosten, kann auch hier oft widersprochen werden. Lassen Sie sich im Falle von Kürzungen am besten von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten. red