Ist ein Mensch auf Pflege angewiesen, gibt es einiges zu organisieren: Welche Hilfsmittel braucht es, wer pflegt und wie bekommen die Pflegenden selbst Unterstützung? Eine sichere Anlaufstelle für diese Fragen sind die Pflegekassen. Nach welchen Regelungen diese unterstützen und wie Leistungen vereinbart werden, wissen Pflegebedürftige im Detail oft nicht. Das machen sich nun offenbar Betrüger zunutze, warnt die Verbraucherzentrale: Am Telefon überzeugen sie pflegebedürftige Menschen von kostenpflichtigen Leistungen, die diese gar nicht brauchen. Der entsteht dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden.
Vorgehen: Eine neue Masche ist es laut Verbraucherzentrale NRW, am Telefon Kurse für pflegende Angehörige zu verkaufen. Die Anrufer fragen nach Pflegekasse und Versichertennummer und rechnen dann mit der Kasse ab. Solche Kurse bieten die Pflegekassen allerdings selbst kostenlos an. Ein kostenpflichtiges Angebot sollte man sich daher nicht aufdrängen lassen.
Ein weiterer, bereits länger genutzter Schwindel: der Verkauf von Pflegeboxen. Bei der Pflege können verschiedene Verbrauchsprodukte anfallen, etwa Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen. Kosten hierfür erstattet die Pflegekasse bei einem anerkannten Pflegegrad je nach Bedarf mit bis zu 42 Euro im Monat. Auch solche Boxen sollte man sich am Telefon nicht verkaufen lassen. Das Vorgehen ist identisch: Die Betrüger fragen nach den Versichertendaten und rechnen später mit der Kasse ab, den Inhalt der Box brauchen die Menschen aber womöglich gar nicht. Besonders bitter wird es für Verbraucher, wenn sie keinen anerkannten Pflegegrad haben. Denn dann bleiben sie selbst auf den Kosten sitzen.
Auflegen: Die Verbraucherzentrale rät, Telefonate, bei denen man den Angerufenen Pflegeleistungen schmackhaft machen will, sofort zu beenden. So wird man gar nicht erst in ein Gespräch verwickelt. Betroffene müssen auch keine Angst haben, aus Versehen ein hilfreiches, seriöses Angebot zu verpassen. Denn in der Regel kommen Anbieter von Pflegehilfsmitteln nicht einfach so auf Versicherte zu, sondern die müssen initiativ selbst den Kontakt aufnehmen. Hat man versehentlich einem Vertrag zugestimmt und erhält eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder Post, sollte man den Vertrag widerrufen und die Pflegekasse kontaktieren, damit diese die Zahlungen stoppen kann.
Annahme: Wird eine ungewollte Pflegebox geliefert, sollte man die Annahme verweigern und nichts unterschreiben. Den Betrug gilt es bei der Landesdatenschutzbehörde zu melden und Anzeige zu erstatten. Wer wissen will, woher die Betrüger die Daten haben, kann beim Unternehmen schriftlich eine Auskunft über die gespeicherten Daten anfordern. Eine der weitere Möglichkeit, sich gegen Betrugsmaschen zu wappnen, sind die offiziellen Pflegeberatungen Kommunen. Dort erhält man kostenlos Informationen über die Leistungen der Pflegeversicherung. Mit diesem Wissen lassen sich unseriöse Angebote einfacher erkennen.