Nicht jeder und jede kann oder will in Rente gehen, sobald das möglich ist. Der ein oder andere rechnet vielleicht mit einer zu geringen Rente. Manch einer möchte im Alter womöglich noch einmal einen ganz neuen Job ausprobieren. Was man über das Arbeiten im Rentenalter wissen sollten.
Wann muss ich eigentlich in Rente gehen?
Unbefristete Arbeitsverhältnisse enden nicht automatisch im Alter. Ein Arbeits- oder Tarifvertrag kann aber vorsehen, dass ein Arbeitsverhältnis spätestens endet, wenn man eine Regelaltersrente beanspruchen kann. Die Regelaltersgrenze wird für Menschen, die nach dem 31.12.1946 geboren wurden, schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Ab Jahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. „Das Arbeitsverhältnis endet laut Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem man das Alter für die gesetzliche Regelaltersrente erreicht hat“, erklärt Thorsten Fobbe von der Deutschen Rentenversicherung.
Gilt das für alle Berufe?
Es gibt Berufe, für die die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen gelten - darunter etwa Justizvollzugsbeamte, Berufssoldaten oder Polizisten. Fluglotsen beispielsweise dürfen laut Birgül Kayin von der Arbeitnehmerkammer Bremen nur bis 55 arbeiten und erhalten dann eine Übergangsversorgung, bis sie mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen.
Kann ich auch im Rentenalter weiterarbeiten?
Ja, das geht. Das Sozialgesetzbuch regelt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich darauf einigen können, das Arbeitsverhältnis bestehen zu lassen. Die Vereinbarung sollte in Schriftform vorliegen. „Es ist möglich, eine Veränderung der Arbeitsbedingungen festzuhalten, also etwa Teilzeit oder Homeoffice, egal was im Vertrag ursprünglich steht“, sagt Kayin. Sie rät, diese Vereinbarung vor dem vorgesehenen regulären Altersaustritt zu treffen. Wer über die individuelle Regelaltersgrenze hinaus weiter arbeitet und keine Rente bezieht, erhält pro Monat 0,5 Prozent Zuschlag auf den gesamten bis dahin erworbenen Rentenanspruch. „Ob man Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, ist dabei egal“, erklärt Fobbe.
Kann mein Arbeitgeber das ablehnen?
Beide Parteien müssen sich einig sein. „Ist arbeits- oder tarifvertraglich eine Austrittsklausel vereinbart und weigert sich der Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis fortzuführen, wird es schwierig“, sagt Kayin. Besteht keine Austrittsklausel, endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit Eintritt in die Regelaltersrente und der Arbeitgeber ist zur Weiterbeschäftigung verpflichtet.
Kann man mit 67 Jahren einen neuen Job suchen?
„Das ist denkbar“, sagt Fobbe. Bei einem neuen Job gelten Kayin zufolge die üblichen arbeitsrechtlichen Vorschriften, inklusive Anspruch auf Urlaub und Kündigungsschutz. Auch befristete Jobs oder Mini-Jobs können eine Alternative sein. Hat man die Regelaltersgrenze erreicht, gilt Versicherungsfreiheit. Der Arbeitnehmer muss also keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr zahlen, der Arbeitgeber dagegen schon. „Man kann aber auf die Versicherungsfreiheit verzichten und Beiträge zahlen, um zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen weitere Ansprüche zu generieren und die Rente zu erhöhen.“
Wie viel darf ich verdienen, wenn ich die volle Rente beziehe?
Seit diesem Jahr ist es möglich, die komplette Rente zu beziehen und gleichzeitig voll dazu zu verdienen - ob man nun vorzeitig in Rente geht oder ab dem vorgesehenen Regelalter. dpa
Von Bernadette Winter