Weniger Veranstaltungen, weniger Hilfe

Stadt unterstützt gewerbliche Feste weiter in reduziertem Umfang - Bauhofleistungen werden neu geregelt

Das Ganzhornfest ist von der Neuregelung der städtischen Förderung nicht betroffen. Es findet wie gewohnt statt. Foto: Archiv/Kunz

Gemeinschaftliche Vereinsfeste sowie gewerbliche und städtische Veranstaltungen bringen zwar Leben nach Neckarsulm, drohen aber auch das städtische Citymanagement und den Bauhof zu überlasten. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, die Zahl der Veranstaltungen und den Umfang der damit verbundenen Leistungen zu reduzieren. „Der erhöhte Bürokratieaufwand und die gestiegenen Anforderungen an die Sicherheit machen die Durchführung von Veranstaltungen immer anspruchsvoller“, stellte Oberbürgermeister Steffen Hertwig fest.

Um den Bauhof und das Citymanagement zu entlasten, werden bestimmte Veranstaltungen, deren Mehrwert für die Stadtgesellschaft vergleichsweise gering ist, gestrichen. Bei gewerblichen Veranstaltungen mit Gemeinwohlcharakter gibt die Stadt die Veranstaltungsleitung an die Initiatoren zurück. Vereins- und Stadtteilfeste, besonders das Ganzhornfest, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Dies gilt auch für den Fischmarkt, den die Markt-schreiergilde veranstaltet. Der städtische Veranstaltungskalender ist mittlerweile so gut gefüllt, dass fast in jedem Monat ein Event stattfindet. Dies hat zu einem erheblichen Mehraufwand geführt. So hat sich die Zahl der Arbeitsstunden, die der Bauhof bei ge werblichen Festen mit Gemeinnutzen leistet, deutlich erhöht. Dementsprechend stark sind die Personalkosten gestiegen. Diese Arbeitsbelastung führt dazu, dass der Bauhof seine originären Aufgaben nicht mehr in vollem Umfang erfüllen kann. Deshalb werden die Bauhofleistungen jetzt mit Augenmaß eingeschränkt.

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Gemeinwohlcharakter Komplett gestrichen werden „Die Feuerzangenbowle“, „Genuss & Musik in der City“, „After Work in der City“ und das Neckarsulmer Stadtfest. Anstelle der beiden „Shop' in Neckarsulm“-Events liegt der Schwerpunkt künftig verstärkt auf der Konzertreihe „Donnerstags in die City“ und auf dem neuen Format „Sommer im Städtle“ (mit dem Abendmarkt am Mittwoch und After-Work-Events am Donnerstag). Fürim die Feuerzangenbowle gibt es Alternativüberlegungen Rahmen des Winterdorfs.

Bei den gewerblichen Veranstaltungen mit Gemeinwohlcharakter geht die Veranstaltungsleitung an die Initiatoren über. Dies betrifft die „Weinlights“ am Scheuerberg, die „Vegan Days“, den Weihnachtsmarkt im Neuberg und das Neckarsulmer Weindorf. Die Stadt unterstützt diese Veranstaltungen nur noch eingeschränkt. Das bedeutet: Die Stadt übernimmt die Kosten für Strom, Wasser und Müllentsorgung; der Bauhof stellt Sach- und Dienstleistungen kostenfrei zur Verfügung. Zu den Sachleistungen zählt Veranstaltungsequipment (mobile Bühnen, Garnituren und Spülmobile).

Die Dienstleistungen umfassen Ressourcen für Transport und Montage, vor allem den Personaleinsatz. Der Bauhof liefert zudem die städtischen Festhütten an und baut sie auf (außer Weinlights). Dafür wird eine Hüttenmiete in Höhe von 238 Euro erhoben. Die „Weinlights“ und das Weindorf werden vom Neckarsulmer Weinbauverein eigenständig organisiert. Im Falle der „Vegan Days“ schlägt die Verwaltung vor, diese Veranstaltung alle zwei Jahre bei der städtischen Klimawoche stattfinden zu lassen. Von Seiten der Veranstalter wird weiterhin ein jährlicher Turnus gewünscht. Ob die „Vegan Days“ unter diesen Umständen weiter stattfinden werden, ist unklar. Im Neuberg unterstützt der Bauhof künftig nur noch ein Event mit Sach- und Dienstleistungen.

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Ab 1. Januar 2026
Neu hinzugekommen sind Veranstaltungen des städtischen Quartiersmanagements. Die Stadt behandelt solche Aktionen (etwa das griechische Fest im Quartier Obereisesheim) wie Vereinsveranstaltungen und unterstützt sie entsprechend mit kostenfreien Sachleistungen. Entliehenes Equipment muss der Veranstalter beim Bauhof abholen und wieder zurückbringen. Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. snp


Stadtführung am Sonntag

Neckarsulm veranstaltet regelmäßig öffentliche Führungen zur Stadtgeschichte. Die nächste findet am Sonntag, 3. August, um 10 Uhr statt. Treffpunkt ist am Marktplatzbrunnen. Teilnehmer werden gebeten, sich anzumelden, und zwar mit dem Formular unter www.neckarsulm.de/stadtfuehrung. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Anmeldeschluss ist Samstag, 2. August, 15 Uhr. Die Teilnahme kostet fünf Euro pro Person. Kinder unter zehn Jahren zahlen nichts (Geld passend mitbringen). snp


Bund unterstützt bei Biomasse

Transformation des Heizkraftwerks wird mit 689000 Euro gefördert

Die Stadt Neckarsulm kann die Erweiterung des Biomasse-Heizkraftwerks und den Ausbau des Wärmenetzes, das mit klimaneutral erzeugter Wärme gespeist wird, mit Unterstützung des Bundes planen. Die Planungskosten für die Transformation des Biomasse-Heizkraftwerks der Stadtwerke im Gewerbegebiet Trendpark Süd in Höhe von 1,244 Millionen Euro werden mit rund 689 000 Euro gefördert. Der entsprechende Antrag der Stadt wurde jetzt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bewilligt.

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Das Biomasse-Heizkraftwerk ist die wichtigste Anlage zur Wärmeerzeugung in Neckarsulm und nimmt in der kommunalen Wärmeplanung eine zentrale Funktion ein. Bis spätestens 2040 muss Neckarsulm laut Gesetz das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung erreicht haben. Das heißt, bis dahin müssen die fossilen Brennstoffe Öl und Gas komplett durch erneuerbare Energien ersetzt sein.

Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Stadt verstärkt auf Biomasse als erneuerbaren Energieträger. Wie der Gemeinderat beschloss, wird das Biomasse-Heizkraftwerk einen weiteren Biomassekessel erweitert und das entsprechende Wärmenetz ausgebaut. Mit dem zweiten Biomassekessel soll die klimaneutrale zeugte Wärmeenergie bis 2045 im Endausbau um 30 Prozent gesteigert werden. Als Biomasse werden Holzhackschnitzel verbrannt, sodass die Wärmeenergie CO₂-neutral erzeugt werden kann.

An welchem Standort der zweite Biomasse-Heizkessel errichtet werden könnte, soll bei der weiteren Planung festgelegt werden. Die Planungsleistungen wird ein neutrales Büro per Vergabeverfahren beauftragen. snp