Neckarsulm: Stadt baut Zubringertrasse zum Landes-Radschnellweg 2025 aus

RADROUTE Z1: Binswanger Straße wird als nächster Baustein im klassifizierten Radverkehrsnetz umgesetzt

Neckarsulm stärkt den Radverkehr: Radfahrerinnen und Radfahrer erhalten auch im wörtlichen Sinn mehr Platz im Straßenraum. Foto: dpa

Der Radverkehr in Neckarsulm wird weiter gestärkt; Radfahrerinnen und Radfahrer erhalten auch im wörtlichen Sinn mehr Platz im Straßenraum. Als nächster Baustein im klassifizierten Radverkehrsnetz hat der Gemeinderat den Ausbau der Radroute Z1 - Binswanger Straße beschlossen. Diese Route führt, vom Weinsberger Tal kommend, entlang der Binswanger Straße über die Neckarstraße in Richtung Bahnhof und dient als Zubringertrasse zum geplanten Landes-Radschnellweg RS 3 auf der Westseite des Neckars. Der Ausbauabschnitt erstreckt sich von der Einmündung Mühlweg bis zur Kreuzung Neckarstraße/Urbanstraße/Salinenstraße. Für den Ausbau dieses Abschnittes bewilligte der Gemeinderat Baukosten von rund 955.000 Euro. Für diese hat die Stadt Fördermittel beim Land beantragt.

Einbahnabschnitt Entsprechend den baulichen Gegebenheiten und dem unterschiedlich hohen Verkehrsaufkommen wird die Radroute Z1 unterschiedlich ausgebaut. Stadteinwärts sind ein farblich getrennter Radfahrstreifen und Piktogramme auf der Fahrbahn geplant, um das Radfahren entlang der Binswanger Straße schneller, attraktiver und sicherer zu machen. Die Radroute stadtauswärts führt von der Salinenstraße über die Friedrichstraße zur Binswanger Straße und umfasst neben Schutzstreifen für Radfahrer auch eine weitere Fahrradstraße - den als Einbahnstraße geführten Abschnitt der Friedrichstraße.

Route stadteinwärts Von der Einmündung Am Mühlrain bis zur Kreuzung Binswanger Straße/Saarstraße wird ein Radfahrstreifen gebaut und mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn abgegrenzt. Kraftfahrer dürfen diesen Radfahrstreifen nicht befahren. Um diese separate Fahrradspur herzustellen, werden die parallel zur Fahrbahn angeordneten Längsparkplätze in diesem Bereich zum Fahrradstreifen umgebaut. Dadurch entfallen 18 öffentliche Parkplätze.

„Der Platz im Straßenraum ist begrenzt“, erläuterte Bürgermeisterin Dr. Suzanne Mösel. „Wir können dem Radverkehr an dieser Stelle nur mehr Fläche geben, wenn wir sie dem ruhenden Verkehr nehmen. Wenn wir die Mobilitätswende ernst nehmen, müssen wir zu solchen Lösungen bereit sein, auch wenn es unbequem ist. Auch die Anwohner müssen bereit sein, ihre Gewohnheiten zu überdenken.“

Im Kreuzungsbereich Binswanger Straße/Saarstraße wird der Radfahrstreifen verschwenkt und rot markiert. Für den geradeausfahrenden Radverkehr in Richtung Stadtmitte wird eine rot markierte Aufstellfläche an der Verkehrsampel eingerichtet. Autofahrer, die an dieser Stelle nach rechts in die Saarstraße abbiegen, müssen auf Radfahrer achten und Radlern, die geradeaus fahren, Vorfahrt gewähren.

Barrierefrei Auf Höhe des Johann-Strauß-Wegs wird die Bushaltestelle „Binswanger Straße Ost“ stadteinwärts barrierefrei umgebaut. Für den Umbau muss der Radfahrstreifen an dieser Stelle verschwenkt und an dem Buswartehäuschen vorbeigeführt werden. Wegen dieser Bauarbeiten entfallen vier weitere öffentliche Parkplätze, und es müssen drei Bäume vor dem Gebäude Nr. 99 entfernt werden, weil sie im Baufeld stehen. Von den betroffenen Bäumen kann nur einer vor Ort versetzt werden. Zwei weitere Bäume vor dem Gebäude Nr. 67 müssen ebenfalls weichen, weil auch sie dem Neubau des Radfahrstreifens im Weg stehen und an dieser Stelle nicht versetzt werden können.

Mischverkehr Im Abschnitt zwischen der Saarstraße und der Kreuzung Heilbronner Straße nimmt die Verkehrsbelastung immer mehr ab, sodass der Radverkehr in diesem Abschnitt der Binswanger Straße im Mischverkehr die Fahrbahn nutzen kann. Piktogramme auf der Fahrbahn machen den Radverkehr darauf aufmerksam und mahnen Kraftfahrer zur Vorsicht. An Stellen, wo Querbeziehungsweise Längsparkplätze angrenzen, markiert ein Sicherheitsstreifen den Fahrbahnrand.

Piktogramme Die Fahrrad-Piktogramme kommen ebenfalls in der Neckarstraße zum Einsatz. Auch dort fahren die Radler im Mischverkehr auf der Fahrbahn. Die Neckarstraße bleibt Einbahnstraße - auch für Radfahrer. Die Möglichkeit, diese Einbahnstraße für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung freizugeben, wurde geprüft, lässt sich aber aus Gründen der Verkehrssicherheit in diesem Bereich nicht umsetzen. Weil die Neckarstraße von Radfahrern nicht in Gegenrichtung befahren werden kann, wird dem Radverkehr stadtauswärts eine alternative Route angeboten. Und so wird der Radverkehr stadtauswärts geführt:

Sicherheitsstreifen In Richtung Weinsberger Tal führt die Radroute Z1 von der Salinenstraße über die Friedrichstraße und mündet an der Kreuzung Carmauxstraße/Saarstraße in die Binswanger Straße. Im Abschnitt zwischen der Salinenstraße und der Paulinenstraße wird die Fahrbahn durch Fahrrad-Piktogramme und Sicherheitsstreifen ergänzt. Zwischen der Paulinenstraße und dem Kreisverkehr Heilbronner Straße wird ein Teil des Fahrstreifens in Fahrtrichtung stadtauswärts als Schutzstreifen für den Radverkehr abmarkiert. Kraftfahrer dürfen diesen Schutzstreifen bei Bedarf überfahren.

Fahrradstraße Ab dem Kreisverkehr Heilbronner Straße bis zur Kreuzung Carmauxstraße/Binswanger Straße wird die Friedrichstraße zur Fahrradstraße umgewidmet. Das heißt: Radfahrer haben in diesem Abschnitt Vorrang. Anderer Fahrzeugverkehr ist zwar zugelassen, es gilt aber weiter die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Auch die Einbahnregelung bleibt bestehen und gilt ausdrücklich auch für Radfahrer: Radler dürfen die Friedrichstraße als Fahrradstraße nur stadtauswärts in Fahrtrichtung Binswanger Straße befahren.

Der Anliegerverkehr in diesem Abschnitt der Friedrichstraße bleibt frei. Der ruhende Verkehr im Bereich der Fahrradstraße wird neu geordnet.

Schutzstreifen Ab der Kreuzung Carmauxstraße/Saarstraße bis zur B27-Brücke wird für Radlerinnen und Radler ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert. Hier gelten die gleichen Regeln wie im westlichen Abschnitt der Friedrichstraße: Der Schutzstreifen ist mit einer gestrichelten Linie auf der Fahrbahn abmarkiert und hauptsächlich dem Radverkehr vorbehalten. Kraftfahrer dürfen die durchbrochene Markierung überfahren, zum Beispiel beim Abbiegen.

Bahnunterführung Der Neubau der Radroute Z1 ist für das Jahr 2025 geplant. Ein wichtiger Bestandteil dieser Zubringertrasse zum Landes-Radschnellweg ist die Bahnunterführung Neckarstraße für Fußgänger und Radfahrer. Diese Unterführung soll den stillgelegten Bahnübergang ersetzen und als direkte unterirdische Wegeführung den Karlsplatz mit der Gottlieb-DaimlerStraße verbinden.

Der Baubeginn für die Unterführung ist im vierten Quartal 2024 vorgesehen und soll bis zum ersten Quartal 2027 abgeschlossen sein. Bevor die DB Netz AG die Bauleistungen für den Neubau der Unterführung ausschreiben und vergeben kann, müssen Bund und Land der fortgeschriebenen Kostenberechnung formal zustimmen.

Sobald die Unterführung hergestellt ist, kann die Situation für den Radverkehr weiter verbessert werden. So wird die Stadt den Karlsplatz als Grünfläche zwischen dem „Welcome Hotel“ und dem Deutschordensschloss erweitern und neu gestalten. Das westliche Ende der Neckarstraße wird dann entsiegelt und zurückgebaut. „Damit gewinnen wir eine neue Grünfläche mitten in der Stadt“, sagt Dr. Suzanne Mösel. snp


Zuschlag für Landes-Sommerspiele

Die Landes-Sommerspiele von Special Olympics Baden-Württemberg (SOBW) finden vom 9. bis 12. Juli 2025 in Heilbronn und Neckarsulm statt. Das Präsidium von Special Olympics Baden-Württemberg vergab die Sommerspiele für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung an die beiden Städte, die sich gemeinsam beworben hatten. „Unsere Erfahrungen durch die Zusammenarbeit im Host Town Program zeigen, dass wir mit Heilbronn und Neckarsulm zwei zuverlässige Städte gefunden haben, die hervorragend zusammenwirken und im Bereich Inklusion vielfache Erfahrungen haben“, zeigt sich SOBW-Präsident Mathias Tröndle zuversichtlich. Zum ersten Mal gibt es zwei Austragungsorte. Dies birgt die Chance, Inklusion im Sport noch bekannter in der Region zu machen.

Etwa 2000 Personen werden an den Spielen teilnehmen. Das Teilnehmerfeld setzt sich aus Athletinnen und Athleten, Trainer- und Kampfrichterteams sowie Betreuerinnen und Betreuern zusammen. In bis zu 18 Sportarten können Athletinnen und Athleten ihr Bestes geben. Beispielsweise in den Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Reiten oder Boccia. „Neckarsulm hat sein Engagement für das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung bereits als Host Town 2023 unter Beweis gestellt“, erklärt OB Steffen Hertwig. „Wir freuen uns sehr, dass wir dieses Inklusionsprojekt von Special Olympics als Austragungsort der Landes-Sommerspiele 2025 gemeinsam mit Heilbronn fortsetzen können.“ NSt


Meditativer Gottesdienst

In der Martin-Luther-Kirche Neckarsulm, Mannheimer Weg 20, findet am Sonntag, 29. Oktober, um 19 Uhr der meditative Abendgottesdienst „Die Quelle“, statt. Das Thema lautet: „Jesus Christus, das Licht der Welt“.

Der Gottesdienst ist geprägt von Gesängen, Gebeten, kurzen Lesungen und meditativer Stille. Die Liturgie für diesen ökumenisch ausgerichteten Gottesdienst orientiert sich an den Andachten der Taizé-Bruderschaft. snp


Weltgebetstag des Kolpingwerks

Die Kolpingsfamilie Neckarsulm lädt zum Weltgebetstag des Kolpingwerks ein. Am Freitag, 27. Oktober, findet um 18 Uhr im Kolpinghaus in Neckarsulm eine WortGottes-Feier mit Diakon Klaus Börger statt. Der Kolpingchor wird die Feier musikalisch mitgestalten. Anschließend sind alle Teilnehmer zum gemütlichen Beisammensein eingeladen. NSt


Öffentliche Stadtführung

Die Stadt Neckarsulm veranstaltet regelmäßig öffentliche Führungen zur Stadtgeschichte. Der nächste geführte Stadtrundgang findet am Sonntag, 5. November, um 14 Uhr statt. Die Teilnehmer treffen sich am Neckarsulmer Marktplatzbrunnen.

Teilnehmer werden gebeten, sich vorab zur Führung anzumelden - und zwar per E-Mail an: stadtfuehrung@neckarsulm.de. Die Zahl der Teilnehmer ist auf 20 Personen begrenzt. Anmeldeschluss ist Samstag, 4. November, um 15 Uhr. Sofern die maximale Teilnehmerzahl nicht erreicht ist, können Interessierte auch spontan teilnehmen.

Die Teilnahme kostet fünf Euro pro Person. Kinder unter zehn Jahren können kostenfrei teilnehmen. Der Kostenbeitrag wird zu Beginn der Führung eingesammelt. Die Teilnehmer werden gebeten, das Geld passend mitzubringen. snp