Grüne scheitern mit Petition: Winterlinde beim Saalbau Hitzfelder in Neckarsulm wird gefällt

NECKARSULM Bäume auf Hitzfelder-Areal werden gefällt - Grundstück wird mit 17 Wohnungen überbaut

Das Schicksal der alten Bäume auf dem Hitzfelder-Areal in Neckarsulmist besiegelt: Sie werden dieser Tage gefällt. Foto: Archiv/Schick

Auf dem Grundstück Rathausstraße 26 in Neckarsulm, ehemals Standort der Traditionsgaststätte Saalbau Hitzfelder, entsteht neuer innerstädtischer Wohnraum. Der private Wohnbauträger, der das Grundstück erworben hat, wird die Räume im früheren Biergarten dieser Tage fällen.

Zwei Untersuchungen Da in die sem Fall ein Befreiungs- und Ausnahmetatbestand im Sinne der "Satzung der Stadt Neckarsulm über den Schutz von Bäumen" (Baumschutzsatzung) vorliegt, hat die Stadt dem Investor die Genehmigung erteilt, drei Rosskastanien und eine Winterlinde zu entfernen. Als Ersatz für den entfallenden Baumbestand werden auf Kosten des Bauherrn vier Linden im Stadtgebiet gepflanzt.

Mit einer Petition an den Landtag Baden-Württemberg wollte Stadtrat Volker Raith (Bündnis 90/Die Grünen) verhindern, dass die Winterlinde gefällt wird. Der Petitionsausschuss hat diesem Begehren nicht stattgegeben, sondern folgte der Rechtsposition der Stadt. Neckarsulm hatte den Baumbestand auf dem Grundstück von einem öffentlich bestellten Sachverständigen für Baumqualität untersuchen lassen. Der Experte begutachtete die vier Bäume im Oktober 2020 und erneut im November 2021. Dabei stellte der Sachverständige fest, dass der gesamte Baumbestand auf dem Grundstück auf Dauer nicht mehr erhalten werden kann.

Baumschutzordnung Schon allein der gutachterlich nachgewiesene Zustand der Bäume begründet einen Ausnahmetatbestand gemäß der Baumschutzsatzung, wie der Leiter des Bauverwaltungsamtes, Jürgen Gimber, in der jüngsten Gemeinderatssitzung erläuterte. Laut Baumschutzsatzung stehen alle Bäume außerhalb des Waldes mit einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern unter Schutz und dürfen nicht gefällt, zerstört oder beschädigt werden. Bäume, die krank sind oder eine Gefährdung darstellen, sind von dem generellen Fällungsverbot ausgenommen.

Eine Befreiung kann auch erteilt werden, wenn die Fällung dazu dient, ein baurechtlich genehmigtes Bauvorhaben umzusetzen. Das Wohnbauprojekt in der RathausstraBe entspricht den Vorgaben des geltenden Bebauungsplans. „Insofern hat der Bauherr einen Rechtsanspruch, dass die beantragte Bauge nehmigung und die Befreiung von der Baumschutzsatzung erteilt wird", stellte Jürgen Gimber klar. In diesem Rahmen verdeutlichte der Leiter des Bauverwaltungsamtes nochmals die grundsätzliche Funktion der Baumschutzsatzung. "Die Satzung schreibt nicht vor, dass alle Bäume zwingend erhalten werden müssen."

Ökologischer Ausgleich Es gelte vielmehr, jeden Einzelfall zu betrachten und genau zu prüfen. Liege ein begründeter Befreiungstatbestand vor, kann die Satzung nicht verhindern, dass betroffene Bäume gefällt werden. Zudem wies Jürgen Gimber auf den ökologischen Ausgleich hin, der in der Satzung gefordert wird. Gefällte Bäume müssen zwingend durch neu gepflanzte Bäume ersetzt werden. Hierin liegt der eigentliche Mehrwert der Baumschutzsatzung“, so Jürgen Gimber.

Das Grundstück Rathausstraße 26 bietet beste Voraussetzungen für innerstädtisches Wohnen. Geplant sind zwei L-förmig angeordnete Mehrfamilienhäuser mit zwei beziehungsweise drei Vollgeschossen und einer gemeinsamen Tiefgarage. Insgesamt sollen 17 Wohnungen neu entstehen.

Die beiden Wohnhäuser umschließen einen begrünten Innenhof, der zum Teil als ökologische Ausgleichsfläche dient. Für den Neubau wird die alte Gaststätte komplett abgerissen. Das Gebäude wurde mehr als 150 Jahr lang als Gasthaus genutzt, steht aber nicht unter Denkmalschutz. snp


Innenstadtentwicklung

Das Wohnbauprojekt in der Rathausstraße ist ein wichtiger Baustein der Gesamtstrategie "Innenentwicklung Wohnen-Kernstadt". Dieses Strategiekonzept wurde im Jahr 2016 von Neckarsulms Bürgermeisterin Dr. Suzanne Mösel entwickelt. Ziel ist es, brachgefallene Baugrundstücke zu mobilisieren und in Zusammenarbeit mit privaten Investoren neuen Wohnraum zu schaffen. So kann der Flächenverbrauch nach dem Grundsatz der Innenentwicklung vor Außenentwicklung minimiert werden. snp


Winterwandern bei Kolping

Neckarsulm Die Kolpingsfamilie Neckarsulm lädt wieder zu einer Winterwanderung ein. Am kommenden Sonntag, 27. Februar, treffen sich die Wanderer um 14 Uhr beim Weingut Berthold im Reutweg. Unter dem Motto „Links und Rechts der Sulm“ geht es Richtung Binswangen und Erlenbach. Nach einem „technischen Halt" wird der Ausgangspunkt wieder angesteuert. Bei Glühwein und einer Stärkung kann im Gespräch unter anderem die Wanderroute reflektiert werden. Die Tour ist familienfreundlich vorbereitet. Es gilt die aktuelle CoronaVerordnung. Anmeldung bei JoJo Eble (Telefon 07132 81555) oder bei Familie Scharpff (Telefon 07132 382512). NSt