Die Zukunft im Blick

Beim ,,enkelgerechten" Bauen oder Sanieren wird bereits an die folgenden Jahrzehnte gedacht

Für einen ,,enkelgerechten" Neubau ist auch die Wahl der Baustoffe ein entscheidendes Kriterium. Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Manchmal ist Veronika Kammerer sprachlos. Da gibt es einen alten Bauernhof, der sehr gut um- und ausgebaut werden könnte. Aber die Bauherren wollen ihn abreißen. „Es wird wahnsinnig viel kaputt gemacht, statt mit dem zu arbeiten, was bereits vorhanden ist", sagt die Architektin aus Altötting (Bayern). Sie spricht damit ein zentrales Thema an: das enkelgerechte Bauen. Damit ist nicht gemeint, dem Nachwuchs viel Platz zum Spielen einzuräumen. Es geht vielmehr darum, beim Um- oder Neubau eines Gebäudes die Zukunft im Blick zu haben. Gebäude werden so gestaltet und ausgestattet, dass auch noch die Enkel lange gut darin wohnen könnten.

Was schont Ressourcen?

Enkelgerecht wird auf eine Weise gebaut oder saniert, die Energie spart und andere Ressourcen schont. Das betrifft zum einen das spätere Leben im Haus: Welche Heizanlage wird genutzt, kann man selbst zur Stromversorgung des eigenen Haushalts oder der ganzen Stadt beitragen? Zum anderen aber auch, wie man Bestehendes erhalten kann, indem man etwa alte Gebäude umbaut und energetisch saniert. Und es gilt abzuwägen, was in dem Altbau wirklich erneuert werden sollte.

Ein Beispiel dafür gibt Kammerer. Sie möchte bei der Sanierung eines Gebäudekomplexes den Bauherrn überzeugen, die Fensterrahmen aus Teakholz zu erhalten. Er möchte neue aus Kunststoff einbauen. „Dabei müsste man die Fenster nur etwas aufarbeiten. Manche von ihnen klemmen, bei anderen hat die Dichtung gelitten." Zudem seien dreifachverglaste Fenster mit Kunststoffrahmen nicht immer gut: Sie passen nicht zu jedem Mauerwerk und können durch ihre hohe Isolierung zu Schimmelbildung führen.

Wie lässt sich herkömmlicher Beton ersetzen?

An anderer Stelle hinterfragt man beim enkelgerechten Bauen manche Baustoffe grundsätzlich. Vor allem Beton, wie er aktuell produziert wird. Denn der für seine Herstellung notwendige Sand wird weltweit knapp, sein Bindemittel Zement ist für nahezu jede zehnte ausgestoßene Tonne CO, verantwortlich.

Intensiv wird nach neuen Rezepturen gesucht, Beton umweltfreundlicher herzustellen. Immerhin: Es gibt bereits erste Ersatzstoffe und Möglichkeiten, Betonbruch alter Gebäude in neuen Häusern zu verwenden. Alternativ rät Sabine Djahanschah, Leiterin des Referats Zukunftsfähiges Bauwesen bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), statt Beton Holz, Ziegel und Lehm zu verbauen.

Ein weiterer Aspekt beim nachhaltigen Bauen ist die Auswirkung, die die Wahl der Baustoffe auf die Gesundheit der Bewohner hat. So können bestimmte Kunststoffe krebserregend sein. Zudem sollten die Baustoffe aus der Region kommen und nicht aus fernen Ländern eingeflogen werden.

Wie kann sich der Bausektor verändern?

All diese Maßnahmen werden nicht die Welt retten, aber in großem Maße umgesetzt zu Veränderungen führen. Denn: „Etwa ein Drittel des Energieverbrauchs ist dem Bausektor zuzurechnen", sagt DBU-Expertin Sabine Djahanschah. ,,Und über 50 Prozent des Abfallaufkommens."

Nicht alles können Bauherren selbst angehen und verändern - etwa das Umdenken beim Recycling von Baustoffen. So müsste die Bauindustrie schon beim Hausbau dafür sorgen, dass in ferner Zukunft, wenn das Gebäude wieder abgebaut werden muss, alle Teile getrennt voneinander entsorgt oder besser noch wieder verwendet werden können. Aber es gibt auch hier schon einen Anfang: Über Baustoffbörsen können Firmen und auch private Sanierer und Bauherren gut erhaltene alte Baustoffe ver- und einkaufen.

Wie lässt sich bei der Bauplanung vorausdenken?

„Viele unserer Kunden achten von Beginn an auf die barrierefreie Gestaltung der Räume", berichtet etwa Fabian Tews vom Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF). Sein Tipp: Darauf achten, dass man in einem Haus nachträglich noch Etagen voneinander abtrennen kann, etwa für das Pflegepersonal. Oder um den Enkeln eine Wohnung zu geben. Und so beginnt im besten Fall ein Kreislauf: Alte Gebäude werden nicht abgerissen, sondern durch Umbau und Sanierung immer weiter verwertet. dpa


Erst erlauben, dann montieren

Eigentümergemeinschaft muss bei Wärmeschutzmaßnahmen meist zustimmen

Wenn es sommerlich heiß wird, sorgen Markisen, Sonnensegel und Sonnenschirme für Abkühlung. Für Wohnungseigentümer gelten bei der Montage besondere Regeln. Je nachdem, wo und wie die Schattenspender angebracht werden, ist nämlich das Einverständnis der anderen Eigentümer erforderlich.

Grund ist die Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Der Innenraum von Balkonen und Terrassen gehört zum Sondereigentum. „Alles, was man dort aufstellt, ist grundsätzlich erst einmal ohne Beschluss der Eigentümerversammlung möglich“, sagt Julia Wagner, Juristin beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Zugelassene Nutzung Mobile Sonnenschirme sollten daher ebenso unproblematisch sein wie das Anbinden von Sonnensegeln am Balkon. Auch Klemmmarkisen werden kaum Schwierigkeiten bereiten. „Solange der Sonnenschutz wieder abgenommen werden kann, gehört dies zur zugelassenen Nutzung des Balkons und darf nicht verboten werden", sagt Wagner.

Stabile Befestigungen Anders verhält es sich mit Gelenkarmmarkisen und fest installierten Sonnensegeln. Sie brauchen stabile Befestigungen. Üblicherweise werden dafür Fassade sowie Balkonbrüstung und -decke angebohrt; das Gestänge von Sonnensegeln über Terrassen wird häufig dauerhaft im Boden verankert. Solche Veränderungen sind ein Eingriff in die Bausubstanz der Immobilie und damit in das Gemeinschaftseigentum. Diese Vorhaben gehen daher nur mit Erlaubnis der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

Dafür beantragen interessierte Eigentümer einen Gestattungsbeschluss. Den kann die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit fassen, erläutert Wagner. Hat der Antragsteller grünes Licht erhalten, zahlt er die mit seinem Vorhaben verbundenen Ausgaben grundsätzlich allein. „Derjenige ist auch für alle Folgemaßnahmen zuständig und trägt die Kosten."

Rückbaurisiken Dennoch haben Eigentümer nach Einschätzung von Juristen keinen Anspruch darauf, den geplanten Sonnenschutz ganz nach ihren individuellen Vorstellungen zu gestalten. Die WEG kann vielmehr bei der Ausführung mitbestimmen. Etwa, indem sie mit Blick auf das Erscheinungsbild der Anlage Farbe und Größe per Beschluss vorgibt. Daran müssen Eigentümerinnen und Eigentümer sich halten. Der Verbraucherverband Wohnen im Eigentum (WiE) empfiehlt wegen des Rückbaurisikos außerdem, vor dem Einbau noch den Ablauf der Beschluss-Anfechtungsfrist abzuwarten. Diese beträgt einen Monat. Erst danach ist der Beschluss der WEG verbindlich.

Klimageräte Für Klimaanlagen gelten WiE-Angaben zufolge die gleichen Vorgaben wie für große Markisen: Ein zustimmender Beschluss der Eigentümerversammlung muss her, weil die Geräte in der Regel an der Außenwand oder auf dem Dach befestigt werden, was die bauliche Substanz berührt. Wollen Eigentümer ihre vier Wände ohne WEG-Erlaubnis auf angenehme Temperaturen senken, helfen Ventilatoren und mobile Klimageräte. Innenliegender Wärmeschutz gilt als weniger effektiv als solcher, der die Sonneneinstrahlung unmittelbar von draußen hemmt. Für Wohnungseigentümer sind Innenlösungen dennoch eine Alternative. Denn die WEG muss nicht gefragt werden. dpa