Darüber dass wir sterben, haben wir keine Kontrolle. Wer aber rund um den eigenen Tod Vorsorge treffen möchte, kann dafür einiges tun. Beispielsweise zu Lebzeiten festlegen, wie und wo er begraben werden will - und wer dabei sein soll. Es gibt aber noch mehr zu überlegen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
■ Warum sollte man seine eigene Bestattung planen?
Zum einen kann eine gute Planung dabei helfen, sich über seine eigenen Wünsche klar zu werden. Hat man diese dann definiert, stellt man sicher, dass die Bestattung auch nach den eigenen Vorstellungen gestaltet wird. Zum anderen kann es für Angehörige eine große Hilfe sein, wenn man solche Entscheidungen im Voraus trifft. Sie müssen sonst in der Trauerphase zusätzliche Belastungen durch Entscheidungen und Formalitäten bewältigen, heißt es vom Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB). Zur Planung gehört auch die Finanzierung.
■ Was gehört alles zur Bestattung?
Eng gefasst: die Organisation und Durchführung einer Bestattung. Unter anderem gehören dazu die Überführung, Waren wie Sarg, Urne und Dekoration. Außerdem: Formalitäten und Gebühren. Viele Menschen wünschen sich auch eine Trauerfeier und haben bestimmte Vorstellungen davon, wo und wie sie bestattet werden möchten, ob es Musik geben soll, wer reden darf und wie ein Grabmal aussehen soll.
■ Welche Bestattungsarten gibt es?
In Deutschland gilt der Friedhofszwang, der vorschreibt, dass eine Beerdigung außerhalb eines Friedhofsgeländes nicht zulässig ist. Ausnahmen sind die Seebestattung oder die Naturbestattung in einem Wald. Die gängigsten Bestattungsarten sind die Erdbestattung und die Feuerbestattung.
■ Wie hält man seine Bestattungswünsche fest?
Diese kann man zu Lebzeiten mündlich in einem Gespräch mit einem Vertrauten ansprechen. Ob es dann so geschieht, ist damit nicht gewährleistet. Sicherer ist daher eine Niederschrift. Für eine Bestattungsverfügung gibt es allerdings keine vorgeschriebene Form. Man kann sie etwa in einer Patientenverfügung oder in einer Vorsorgevollmacht notieren. Wer sichergehen will, kann Bestattungsverfügung eine auch beim Notar hinterlegen.n Bestattungsunternehmen helfen, die Wünsche nachvollziehbar und juristisch bindend zu dokumentieren. Wichtig: Ins Testament gehören solche Wünsche nicht, da dieses in der Regel frühestens drei Wochen nach der Bestattung eröffnet wird.
■ Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?
Er wird mit einem Bestattungsunternehmen geschlossen und regelt alle Details vorab. Dies kann die Art der Bestattung, den Ort der Beisetzung und die Gestaltung der Trauerfeier umfassen. Auch die Bezahlung in Form einer finanziellen Vorsorge ist darin enthalten.
■ Kann man die Bestattung finanziell absichern?
Die Kosten für eine Bestattung können sehr stark variieren, denn es gibt für Bestattungsleistungen keine gesetzliche Gebührenordnung. Das Bestattungsinstitut kann also die Preise frei bestimmen. Abhängig von Bestattungs- und Grabart sowie weiteren Wünschen an Umsetzung und Qualität können sie mehrere tausend Euro betragen. Der BDB rät, für eine durchschnittliche Bestattung rund 5000 Euro als Grundstock einzuplanen.
Wer einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließt, regelt mit dem Bestatter auch die Finanzierung. Dafür bietet sich laut BDB entweder eine Versicherung in Raten an oder man hinterlegt die Summe als zweckgebundene Einlage. Wer stattdessen eine Sterbegeldversicherung abschließt, sollte mehrere Angebote prüfen, rät die Verbraucherzentrale.
■ Welche Rolle spielen Angehörige bei der Planung?
Obwohl es um die eigenen Wünsche geht, sollte man die Angehörigen oder andere Vertrauenspersonen in den Planungsprozess einbeziehen. Das hilft, sicherzustellen, dass die Wünsche umgesetzt werden können. Außerdem ist es eine Gelegenheit, über Erwartungen zu sprechen und gemeinsam Entscheidungen zu treffen. Wichtig ist, diese dann zu dokumentieren und zugänglich zu machen, etwa in einem Ordner, der alle Dokumente rund um das Lebensende enthält. Hier bietet es sich an, einen (oder in Reihenfolge mehrere) Totenfürsorgeberechtigte zu benennen. Der kann dann im Rahmen des Totenfürsorgerechts dafür sorgen, dass alles wunschgemäß umgesetzt wird.
Hat man nachvollziehbar geregelt, wie, wo und auf welche Weise man bestattet werden möchte, ist das für die Totenfürsorgeberechtigten nach dem Tod bindend. Hat man niemanden bestimmt, regelt die Bestattungspflicht je nach Bundesland, wer für die Organisation und die Kosten einer Bestattung verantwortlich ist. In den meisten Fällen sind das die nächsten Angehörigen oder gesetzliche Erben. Wenn man einen Bestattungsvertrag mit einem Unternehmen hat, handelt es sich um einen Werkvertrag. Die Totenfürsorgeberechtigten können dann bei Mängeln Gewährleistungsansprüche geltend machen. Und: Sollte sich vor der Beisetzung abzeichnen, dass der Bestatter wichtige Absprachen nicht einhält, können sie den Vertrag laut Verbraucherzentrale auch kündigen und ein neues Unternehmen suchen.

■ Sind gesetzliche Vorgaben zu beachten?
Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben bezüglich der Bestattung. Dazu gehören Fristen für die Beisetzung, Vorschriften für die Aufbewahrung und den Transport des Verstorbenen sowie mögliche Beschränkungen für Bestattungsarten. Jedes Bundesland hat sein eigenes Bestattungsgesetz. Daher sollte man sich nach den geltenden Vorschriften erkundigen.
■ Wo finde ich Hilfe und Informationen?
Im Internet gibt es viele Anbieter, auch Start-ups, die von Versicherung und Finanzierung bis zum Begräbnis Dienstleistungen offerieren. Bevor man sich jedoch für etwas entscheidet, sollte man sich umfassend informieren. Bei Verbraucherzentralen, bei Aeternitas, der Verbraucherinitiative Bestattungskultur oder bei den Bestattern. Auch Anwälte oder Notare können hilfreich sein. Gerade wenn es um Dokumente geht, die erforderlich sind, damit alles wunschgemäß. Bei Finanzierungsfragen helfen sogenannte Generationenberater. Wer einen Rundum-Service wünscht, für den bieten seriöse Fachinstitute auch alles aus einer Hand an.
Von Bettina Lüke/dpa
INFO Wissenswertes
Beim Bundesverband Deutscher Bestatter gibt es einen interaktiven Bestattungsplaner unter https://www.bestatter.de/bestattungsplaner .