Auch wenn es jetzt im Garten langsam ruhiger wird: Es gibt noch immer reichlich zu tun. Schließlich legt eine gute Vorbereitung auf die Winterpause den Grundstein für die nächste Saison. Sind die Beete weitgehend abgeräumt, die Gartenmöbel gut verstaut, die Wasserhähne abgestellt und die Blumen in ihrem Winterquartier, geht es weiter mit harken, kehren und einsammeln. Denn Bäume und Sträucher werfen jeden Herbst aufs Neue haufenweise Laub ab.
Dienst anderNatur
Dieses kann man mühevoll aus dem Garten entfernen. Man kann es sich aber auch einfacher machen – und es liegen lassen. Dabei wird der Natur noch einen guter Dienst erwiesen. Denn Laub ist ein natürlicher Winterschutz für Flora und Fauna. Am besten ist es, man recht das Laub zusammen und platziert es als großen Haufen in einer ungenutzten Gartenecke. Für Igel, Insekten und anderes Getier ist dies der optimale Ort, die kalte Jahreszeit unbeschadet zu überstehen. Denn das Laub isoliert und bietet ihnen somit einen gemütlichen Unterschlupf. Und nach dem Winter wird das verrottete Blattwerk von tausenden Lebewesen einfach abgebaut und in wertvollen Humus umgewandelt.
Wer sich damit nicht anfreunden kann, einen „aufgeräumten“ Garten bevorzugt, der sollte aber zumindest die Finger vom Laubsauger lassen. Mit ihm werden nämlich Kleinstlebewesen gleich mit beseitigt – und zwar millionenfach. Vor allem Käfer, Spinnen, Tausenfüßler, Asseln und Amphibien können sich dem Turbo-Blas- und Saugstrom nicht entziehen. Und bei Geräten mit Häckslerfunktion werden die Tiere obendrein noch zerstückelt. Deshalb ist es immer besser, zu Rechen und Besen zu greifen.
Entspannt
Überhaupt kann man es im herbstlichen Naturgarten etwas entspannter angehen lassen. Wer beispielsweise die roten Hagebutten an den Rosen hängen lässt und diese nicht vor dem Winter zurück schneidet, bietet den Vögeln in der kalten Jahreszeit wertvolle Nahrung. Auch die abgeblühten Samenstände von Sonnenblume, Wilder Karde und anderen Pflanzen sollten nicht abgeschnitten werden. Deren Stängel dienen Insekten ebenfalls als heimeliges Winterquartier.
Nahrung und Unterschlupf finden Tiere auch in Totholzhecken. Dies gilt insbesondere für Igel und Vögel. Dafür den Astschnitt des Herbstes zwischen Holzpflöcken locker aufschichten. Das ergibt außerdem noch einen kostengünstigen und pflegeleichten Sichtschutz. Aber auch Holzstapel mit kleinen Spalten und Nischen sind nicht verkehrt: Sie geben Fledermäusen im Winter ein Zuhause.
Trockenmauern und Steinhaufen sind nicht nur im Sommer ein beliebter Lebensraum: Im Winter laden sie als geschützte Orte Gartenbewohner wie Blindschleichen, Kröten und Insekten zum Verweilen ein. Und selbst der Gartenteich ist in der kalten Jahreszeit bewohnt: Denn unter der Eisdecke verschlafen so manche Amphibien sowie Ameisen, Solitärbiene oder Siebenschläfer den Winter. Und Libellen warten dort auf den Frühling. Den Ast- und Heckenschnitt kann man aber auch anderweitig nutzen. Wer sich beispielsweise überlegt, in der nächsten Gartensaison ein Hochbeet anzulegen, der sollte jetzt damit beginnen. Denn Äste, Laub und Heckenabfall bieten eine gute Grundschicht im Hochbeet. Um den Boden zu schützen und zu verbessern, lassen sich jetzt auch noch Gründungpflanzen aussäen. Die Wurzeln von Winterwicke und Feldsalat durchlockern den Boden und reichern ihn mit wertvollen Nährstoffen für die nächste Saison an. So ist er im Frühjahr optimal vorbereitet.
Pflanzzeit
Ist die Erde noch frostfrei, lassen sich im Herbst auch Sträucher und Hecken anlegen. Dabei darauf achten, dass vor allem heimische Pflanzenarten in den Boden kommen. Sie bieten Vögeln und anderen Tierarten nämlich Nahrung und Schutz.
Und für eine neue Farbenpracht im Frühling ist jetzt ebenfalls die richtige Zeit. Blaustern, Winterlinge, ungefüllte Krokusse und Tulpenzwiebeln werden gesteckt. Nach dem grauen und tristen Winter läuten sie mit ihren fröhlichen Farben die nächste Saison ein und locken Bienen und Hummel an. Redakteurin Ulrike Kübelwirth
Das Finanzamt an der Gartenarbeit beteiligen
Viele Handgriffe sind als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar - Barzahlung geht nicht
Das Laub leuchtet in sattem Farben und der Herbst zeigt sich von seiner schönsten Seite. Noch ein paar Wochen bis zu den ersten Nachtfrösten. Zeit, die letzten Arbeiten auf der Terrasse und im Garten für dieses Jahr anzupacken. Sträucher schneiden, Zwiebeln für den Frühling setzen und empfindliche Pflanzen winterfest machen.
Unterstützung
Wer diese Arbeiten nicht selbst verrichten kann oder möchte, holt sich professionelle Unterstützung. Viele dieser Ausgaben rund um den Garten lassen sich in der Steuererklärung absetzen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) erläutert, welche Arbeiten geltend gemacht werden können und wie viel es vom Fiskus zurückgibt. Egal, ob Eigenheimbesitzer oder Mieter mit Gärtchen, beide können gleichermaßen die Kosten geltend machen. Die Immobilie muss auch nicht ganzjährig selbst genutzt werden, das heißt Zweit- und Ferienhäuser sind eingeschlossen.
Eine Besonderheit gilt für Neubauten. Gartenarbeiten sind erst dann abzugsfähig, wenn die Immobilie bewohnt wird. Daher rät Tobias Gerauer, Steuerberater und Vorstand der Lohi, erst ins Eigenheim zu ziehen und den Garten anschließend gestalten zu lassen. Das spart eine Menge Geld. Gefördert werden alle Arbeiten, die auf dem Grundstück oder angrenzenden Bürgersteig anfallen. Werden Pflanztöpfe hingegen von einer Gärtnerei abgeholt und den Winter über in Gewächshäusern eingelagert, ist der Steuerabzug nicht zugelassen.
Die ausgeführten Tätigkeiten sind steuerlich in haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zu unterteilen. Es spielt keine Rolle, ob der Garten erstmalig angelegt oder umgestaltet wird. Einmalige Arbeiten, wie das Verfliesen der Terrasse, das Anbringen eines Sonnenschutzes, die Einzäunung des Grundstücks, das Gestalten der Beete, das Anlegen eines Gartenteichs, das Pflanzen einer Hecke oder Legen eines Rollrasens fallen steuerlich unter die Handwerkerleistungen.
Das wird anerkannt
Wiederholt anfallende Arbeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden, Schädlingsbekämpfung, Unkrautjäten, Pflanzen in Vlies einpacken oder Laub entfernen, gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Werden sie von einem Gewerbetreibenden ausgeführt, gibt es ein Fünftel der Arbeitskosten von der Steuer zurück. Das schließt das gebührenpflichtige Entsorgen der Gartenabfälle mit ein.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind jeweils zu 20 Prozent absetzbar, es gelten aber unterschiedliche Höchstgrenzen. Beschränkt ist die Absetzbarkeit auf Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten. Mehrwertsteuer und Verbrauchsmaterialien wie Treibstoff, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmittel gehören dazu. Ausgeschlossen sind die Kosten für Pflanzen, Steine und Material, das länger erhalten bleibt. Deshalb ist bei der Rechnungsstellung eine transparente und getrennte Aufstellung erforderlich, sonst lehnt das Finanzamt ab. Als Nachweise werden eine Rechnung und ein Überweisungsbeleg benötigt. Bei Barzahlung geht der Steuervorteil verloren. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen werden maximal 20 000 Euro berücksichtigt. Daraus entsteht im günstigsten Fall ein Steuervorteil von 4000 Euro. Für Handwerkerarbeiten gilt eine Höchstgrenze von maximal 6000 Euro. Daraus ergibt sich ein Steuervorteil von bis zu 1200 Euro.
5200 Euro
Insgesamt können also 5200 Euro für Gartenarbeiten eingestrichen werden. Diese Summe wird direkt von der Steuerlast und nicht vom Einkommen abgezogen. Sollten Handwerkerkosten den steuerlichen Jahreshöchstbetrag übersteigen, rät Tobias Gerauer, mit dem Betrieb eine Aufteilung der Rechnung auf zwei Jahre zu vereinbaren. Durch die Aufsplittung kann der Steuervorteil im besten Fall verdoppelt werden. red