Für Schüler und Studenten, die sich in Sachen Ferienjob für ein bestimmtes Unternehmen entscheiden, ist natürlich erst einmal der Verdienst aus. schlaggebend. Dabei lohnt es sich, auch andere Argumente im Blick zu behalten, beispielsweise die zukünftige Berufswahl. Wer sich bei einem Ferienjob bewährt, hat nämlich den ersten Schritt getan, um positiv auf sich aufmerksam zu machen, falls das Unternehmen auch als langfristiger Arbeitgeber infrage kommt.
Bei einer späteren Bewerbung für einen Ausbildungsplatz sollte der Ferienjob deshalb auf jeden Fall erwähnt werden. Die befristete Beschäftigung ist zudem eine gute Gelegenheit, um für sich selbst zu prüfen, welchen Weg man später einmal einschlagen will. Entspricht die Branche meinen Interessen und Talenten? Passen Arbeitsbedingungen und Firmenphilosophie zu mir? Bieten sich gute Zukunftsperspektiven? Das sind Fragen, die man schon bei zwei bis drei Wochen Arbeitszeit sehr gut beantworten kann. Dabei darf gerne das Ge spräch mit Mitarbeitern und Vorgesetzten gesucht werden, denn: Wer durch Fragen Inte resse zeigt, sammelt Pluspunkte.
Jugendarbeitsschutz Im Vergleich zu minderjährigen Interessenten haben Bewerber ab einem Alter von 18 Jahren einen klaren Vorteil: Sie unterliegen nicht mehr dem Jugendarbeitsschutzge setz, können somit vielfältige re Tätigkeiten ausüben und auch im Schichtdienst einge setzt werden. Laut Gesetz dürfen Kinderim Alter von 13 oder 14 Jahren mit einer Einwilligung der Eltern höchstens zwei Stunden am Tag einem Gelegenheitsjob nachgehendie Arbeitszeit muss zwischen 8 und 18 Uhr liegen. Schwere Tätigkeiten wie Arbeiten unter Extrembedingungen (Hitze, Kälte, Lärm oder starker Schmutz), das Bedienen von größeren Maschinen oder das Tragen von schweren Lasten sind nicht erlaubt. Zeitungen und Prospekte austragen oder einfache Gartenarbeiten sind hingegen ideal.
Ab einem Alter von 15 Jahren darfman dann einen richtigen Ferienjob ausüben. Vor Erreichen des 18. Lebensjahres gilt allerdings: nur 20 Tage über das Kalenderjahr verteilt oder vier Wochen am Stück arbeiten und zwar höchstens an fünf Tagen in der Woche und bis zu acht Stunden am Tag. Die Arbeitszeit muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. An Wochenenden dürfen minderjährige Aushilfskräfte nur in bestimmten Branchen - beispielsweise der Gastronomieeingesetzt werden. Und auch ab 18 gibt es Einschränkungen: Anstellungen, die 50 Tage im Kalenderjahr oder zwei Monate am Stück überschreiten, gelten nicht mehr als Ferienjobs. red