Es kostet Mut und zeugt zugleich Verantwortung, über das eigene Ende nachzudenken und frühzeitig Vorsorge zu treffen. Je früher man sich mit einer Nachlassplanung und Themen wie Testament, Erbvertrag, Erbschaftssteuer und Vollmachten beschäftigt, umso eher lassen sich auch rechtliche und steuerliche Fehlplanungen vermeiden. Deshalb bietet die Kreissparkasse Heilbronn Interessierten fachkundige Unterstützung in diesem komplexen und sensiblen Bereich und informierte jüngst mit den „5. Heilbronner Erbrechtstagen" rund um das Thema.
In hochkarätig besetzten Vorträgen „Unter der Pyramide“ referierten Fachleute über unterschiedliche Aspekte einer erfolgreichen Nachlassplanung. Schließlich geht es darum, das Vermögen für die nächste Generation zu erhalten und Streitigkeiten zu vermeiden. Das gilt umso mehr bei Immobilien. „Denn diese sind schlecht tellbar“, wie Referent Holger Hille bei den Erbrechtstagen nüchtern feststellte. Der Volkswirt und Buchautor riet, sich hier professionelle Unterstützung zu holen, schon allein, um die Erbschaft- oder Schenkungsteuer so niedrig wie möglich zu halten.
Auch ist eine Vorsorgevollmacht gut, um sicherzugehen, vererbende Immobilien im eigenen Sinne weitergegeben werden, wenn man selbst wegen Krankheit oder Unfall handlungsunfähig wird. Unbedingt vorliegen sollte ein Testament oder ein Erbvertrag, doch: „66 Prozent der Deutschen haben kein Testament“, so Hille. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die dem Grundsatz folgt "Das Gut rinnt wie das Blut.“ Wenn mehr als eine Person erbt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet, keiner der Miterben kann alleine etwas aus dem Nach-lass verkaufen. Probleme drohen auch in Patchworkfamilien und in nichtehelichen Lebensgemeinschaften - denn Stiefkinder und Lebenspartner sind nicht gesetzlich erbberechtigt. Die Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden.
Strittige Erbfälle nehmen zu, weiß auch Anja Kunz, Bezirksnotarin am Amtsgericht Heilbronn. Selbst dann, wenn ein Testament vorhanden ist. Denn entscheidend ist die richtige Form. Grundsätzlich sind privatschriftliche Testamente, die zu Hause oder beim Nachlassgericht verwahrt werden, gültig - sofern sie eigenhändig geschrieben und unterschrieben sind. Bei Ehegatten genügt es, wenn einer das Schriftstück eigenhändig verfasst, unterschreiben aber müssen beide. Schreibt ein Dritter das Testament und der Erblasser unterzeichnet nur, ist dies hingegen ungültig. Grundsätzlich entscheidet das Nachlassgericht, ob ein Testament wirksam ist oder nicht, so Anja Kunz bei den Erbrechtstagen. Schwierig wird das Ganze, wenn mehrfach Streichungen oder Korrekturen vorgenommen wurden. Bei der Testamentseröffnung bekommt nämlich jeder Erwähnte, auch wenn der Name gestrichen wurde, eine Abschrift. Zudem werde ein Testament unübersichtlich. Ganz wichtig: Fehlt in gemeinsamen Testamenten von Ehepaaren der Änderungsvorbehalt, kann der Überlebende das Testament später nicht mehr ändern. Wird ein Testament nach dem Tod des Erblassers gefunden, muss es beim Nachlassgericht abgegeben werden. Unterbleibt dies, ist das eine Straftat, wie Anja Kunz betont.
Notar Steffen Seybold empfiehlt für ein Testament die Beratung durch einen Profi. Mustertexte aus dem Internet oder aus einem Ratgeber sind als Vorlage wenig geeignet Die verwendete Wortwahl hat oft eine ganz andere rechtliche Bedeutung. Ein Notar helfe bei der Lösung rechtlicher Probleme, ermittelt die wahren Regelungswünsche, prüft die Rechtsfähigkeit und sorgt für die Formwirksamkeit sowie sichere Aufbewahrung des Testaments. Sinnvoll ist eine frühzeitige Regelung sowie offene Gespräche mit Familienangehörigen - für eine klare, harmonische Verfügung.
Die Fachleute der Kreissparkasse Heilbronn beraten und begleiten zu sämtlichen Aspekten der Nachlassplanung.
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