Was tun, wenn es gekracht hat?

Im Fall der Fälle nichts überstürzen - Sorgfalt beim Papierkram ist wichtig

Nach einem Verkehrsunfall ist es sehr wichtig, erst einmal die Unfallstelle abzusichern und im Anschluss Ruhe zu bewahren. Foto: Paolese /stock.adobe.com

Einmal kurz nicht aufgepasst, ein Auto im Toten Winkel übersehen oder den Abstand falsch eingeschätzt - ein Unfall ist schnell passiert und der Ärger dann oft groß. Vor allem Letzteres führt dazu, dass viele Autofahrer schlicht nicht wissen, was zu tun ist. „Das ist eine klassische Stresssituation, in der selten benötigte Handlungen nicht so einfach abrufbar sind“, erklärt der Verkehrspsychologe Thomas Wagner von der Dekra.

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Pause Es sei durchaus verständlich, dass viele Autofahrer zunächst etwas planlos reagierten. „Dann ist es ratsam, einen kurzen Break zu machen, einmal richtig durchzuschnaufen und langsam von 30 herunter zu zählen“, rät Wagner. Das sorge für etwas Beruhigung und helfe, die Gedanken zu sortieren. Zusätzlich sei es empfehlenswert, im Handschuhfach eine Kurzanleitung für die wichtigsten Schritte nach einem Verkehrsunfall griffbereit zu haben, wie sie von der Dekra oder von Verkehrsclubs angeboten wird.

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Absicherung Das Wichtigste ist zunächst, die Unfallstelle abzusichern. „Das bedeutet: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen und danach das Warndreieck 50 bis maximal 100 Meter entfernt vom Fahrzeug aufstellen“, sagt Hannes Krämer vom Auto Club Europa (ACE). Bei einem Unfall auf der Autobahn sollten alle Fahrzeuginsassen den Wagen unverzüglich mit größter Umsicht verlassen und sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen. „Erst dann sollte der Notruf abgesetzt werden“, so Krämer. Sind Personen verletzt, muss Erste Hilfe geleistet werden. „Wer dies unterlässt, macht sich strafbar“, weiß Krämer. „Wer Erste Hilfe leistet, hat aber keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten, selbst wenn er nicht richtig handelt.“

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Polizei Bei Verletzten, einem hohen Sachschaden, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind oder auch wenn sich der Unfallgegner einfach vom Unfallort entfernt, sollte immer die Polizei gerufen werden. Eine Verpflichtung, zu jedem Unfall zu kommen, hat die Polizei jedoch nicht. Bei kleineren Bagatellschäden sei dies in der Regel auch nicht notwendig: „Hier haben Autofahrer vielmehr die Pflicht, sofort die Straße zu räumen, um den nachfolgenden Verkehr nicht weiter zu beeinträchtigen“, sagt Krämer. Ein typischer Bagatellschaden sei beispielsweise ein oberflächlicher Lackschaden. Wer bei so einem Kleinschaden dennoch auf die Polizei wartet und den Unfallort nicht räumt, riskiere ein Bußgeld.

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Werkstattwahl Liegt ein Sachschaden vor und die Unfallgegner sind sich einig, reicht es aus, Adresse und Versicherungsdaten auszutauschen, sagt Philipp Sander vom Automobilclub Mobil in Deutschland. Die Versicherungsnummer sollte immer im Fahrzeug mitgeführt werden, praktischerweise in Form der Grünen Versicherungskarte. Die Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen rät dazu, nicht unüberlegt alles Weitere der gegnerischen Versicherung zu überlassen. Denn damit schade sich der Autofahrer möglicherweise selbst: „Die Versicherungen haben natürlich ein Interesse daran, die Rechnungen klein zu halten.“ Wer nicht selbst an einem Unfall schuld ist, habe jedoch beispielsweise die freie Werkstattwahl sowie das Recht auf einen freien Gutachter und einen Ersatzwagen über die reine Reparaturzeit hinaus. „Werden diese Dinge gleich von der Versicherung geregelt, fährt der geschädigte Autofahrer möglicherweise deutlich schlechter.“ Rechtsanwaltskosten müssen bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Dass ein Rechtsbeistand für Unfallgeschädigte wegen der immer komplizierter werdenden Rechtsprechung immer wichtiger wird, hat zuletzt das Oberlandesgericht Frankfurt festgestellt (Az.: 22 U171/13). 

Zeugen Unabhängig davon sollten Autofahrer bei einem Unfall immer nach Zeugen Ausschau halten. „Ideal ist natürlich, gleich vor Ort Name und Adresse zu notieren. Im Zweifelsfall aber kann auch schon das Kennzeichen eines Zeugen ausreichen“, sagt Mielchen. Ein wichtiges Beweismittel sind Fotos.


Von Claudius Lüder 
dpa