Die Geschichte des Ortes Jagsthausen ist untrennbar mit der Geschichte des Hauses derer von Berlichingen verbunden. Zumindest seit dem Ende des 14. Jahrhunderts, als die Adelsfamilie die dortige Burg von deren Erbauern, den Herren von Husen, erwarben.Ritter mit eiserner Hand Berühmtester Vertreter des Adelsgeschlechts, von dem noch heute mehrere Berlichingensche Linien überwiegend in und um Jagsthausen leben, ist der legendäre Götz von Berlichingen, der Ritter mit der eisernen Hand. Der hatte zwar nur seine früheste Kindheit bis zum zwölften Lebensjahr auf der Jagsthausener Burg verbracht, in der er um 1480 herum geboren wurde.Den Großteil seines Lebens wohnte er auf Burg Hornberg in Neckarzimmern. Erst nach seinem Tod im Jahr 1562 wurde er wieder nach Jagsthausen zurückgebracht, sein Leichnam im Kreuzgang des Klosters Schöntal beigesetzt.Die Berühmtheit des Ritters mit der eisernen Hand – er verlor seine rechte bei der Belagerung von Landshut im Jahr 1504 durch einen Kanonenschuss und ersetzte sie durch eine funktionstüchtige eiserne Prothese – rührt nicht nur von seiner Rolle im schwäbischen Bauernkrieg, sondern auch daher, dass er in hohem Alter und nahezu erblindet seine Autobiografie diktierte und im Stile eines Ritterromans niederschreiben ließ.Goethes Werk Das wiederum nahm Dichter Johann Wolfgang von Goethe zum Anlass für sein Schauspiel „Götz von Berlichingen mit der eisernen Hand“, in dem auch das berühmte Zitat „Er aber, sag’s ihm, er kann mich im Arsche lecken!“, Verwendung fand.
Grundherren nutzten Recht der ersten Nacht weidlich aus, brachten Jagsthausen zahllose Kinder und seinen Spitznamen ein

Zwar hält sich Goethe in seinem Werk keineswegs strikt an historische Tatsachen, das Schauspiel ist aber noch heute eines der Stücke, die bei den alljährlich stattfindenden Freilichtspielen im Hof der Götzenburg aufgeführt werden.
Jagsthausens Besiedelung lässt sich bis ins zweite Jahrhundert nach Christi zurückverfolgen, als sich auf dem Plateau über der Jagst ein Römerkastell mit Zivilsiedlung befand. An dieser Stelle entstand das spätere Dorf Jagsthausen – vermutlich ein Flecken des frühmittelalterlichen Landbaus.
Bis zum 30-jährigen Krieg zählte es ein paar hundert Einwohner. Danach wurden – wie überall in den stark gebeutelten Dörfern und Städten der Region – in Jagsthausen nur noch 60 Haushalte sowie die Götzenburg und das Rote Schloss samt Gesinde gezählt.
Ius primae Noctis Spätestens seit Ende des 15. Jahrhunderts waren die Berlichingens die größten Grundherren des Dorfes. Als solche bestimmten sie über dessen Bewohner, forderten von ihnen den Zehnt ein – und hatten, wie allen damaligen Grundherren, das Ius primae Noctis, das Recht der ersten Nacht. Ein Rechtsanspruch, der vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit bestehen blieb. Dabei war das „Privileg“ des Grundherrn „auf Beiwohnung in der Brautnacht einer Grundhörigen“ – und damit nichts anderes als das Vergewaltigungsrecht eines Adligen anlässlich jedweder Hochzeit auf einem Land.
Stechgroschen
Denn heirateten bei ihm zwei seiner Herrschaft unterstehende Personen, so gehörte die Hochzeitsnacht dem Grundherrn. Es sei denn, der Bräutigam zahlte einen sogenannten „Stechgroschen“ als Ersatz. Den allerdings konnten nur die wenigsten seiner Untertanen aufbringen. Die Folge: Der Grundherr vergnügte sich – und zeugte auf diese Art und Weise Kind um Kind. In Jagsthausen dürften es besonders viele Nachkommen gegeben haben, denn die Nachbarn bezeichneten die Bewohner des Orts nur als Baronekender – ein Spitzname, der sich im Gegensatz zu Ius primae Noctis bis heute hält.
Willkommene Heirat
Hochzeiten ihrer Untertanen waren den Grundherren übrigens bis in die Feudalzeit hinein auch aus einem weiteren Grund äußerst willkommen: Die daraus entstandenen (Barone-)kender traten automatisch in das selbe Untertänigkeitsverhältnis wie deren Eltern. Das brachte zum einen ständigen Nachschub an unentgeltlichen Arbeitskräften, zum anderen hob es das Einkommen der Adligen automatisch an.
Von unserer Redakteurin
Ulrike Kübelwirth
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Eiserne Hand und Wappen der von Berlichingen

Im geteilten Schild ist oben auf silbernem (weißen) Grund ein liegender, eiserner Arm in Schwarz mit geballter Faust zu sehen. In der unteren schwarzen Hälfte ist ein silbernes (weißes) fünfspeichiges Rad abgebildet.
Jagsthausen führte früher in seinen Stempeln ein redendes Wappen, das ein Haus zeigte. Mit Zustimmung der Archivdirektion Stuttgart ersetzte die Gemeinde im Jahre 1935 ihr zuvor verwendetes Stempelbild, nämlich ein Haus, das auf den Gemeindenamen hinweisen sollte, durch das jetzige Wappen.
Dieses zeigt die berühmte, in der Götzenburg zu Jagsthausen verwahrte „eiserne Hand“ des dort im Jahr 1480 geborenen Ritters Götz von Berlichingen.
Das fünfspeichige Rad, das über der „eisernen Hand“ dargestellt wird, ist Teil des Wappenbildes seiner Familie, die seit dem 14. Jahrhundert ihren Sitz in Jagsthausen hat. Zudem ist das fünfspeichige Rad ein Zeichen der Gerichtsbarkeit.
Wappen und Flagge wurden der Gemeinde am 4. März 1963 vom Innenministerium des Landes BadenWürttemberg verliehen. Die Stadtfarben sind Schwarz und Weiß. red