Test-Angebot ist Pflicht, die Nutzung nicht
Von kommender Woche an müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern Corona-Tests anbieten. Die Wirtschaft wehrt sich auch vehement gegen die Verpflichtung. Auf dem Weg zur Umsetzung liegen noch etliche Fallstricke. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Was genau meint die "Testpflicht"? Arbeitgeber müssen den Beschäftigten, die nicht zu Hause arbeiten, jede Woche mindestens einen kostenlosen Corona-Schnelltest anbieten. So sollen frühzeitig Infektionen entdeckt werden. Mindestens zwei Tests sind für Mitarbeiter vorgeschrieben, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen oder unter Bedingungen arbeiten, die Ansteckungen begünstigen. Gleiches gilt für Beschäftigte, die viel Kontakt mit anderen Menschen haben. Die Arbeitnehmer müssen das Angebot