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Kommunalverbände fordern leichteren Zugriff auf Immobilien

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Kommunen wollen mehr Vorkaufsrechte, um Wohnraum zu schaffen. Auch die Klima- und Verkehrswende oder die Unterbringung von Flüchtlingen mache einen leichteren Zugriff auf Immobilen nötig, argumentieren die Kommunalverbände.

Städte und Gemeinden stoßen bei der Bereitstellung von Wohnraum oder der Unterbringung von Flüchtlingen an ihre Grenzen.
Städte und Gemeinden stoßen bei der Bereitstellung von Wohnraum oder der Unterbringung von Flüchtlingen an ihre Grenzen.  Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Die Städte brauchen grundsätzlich ein Vorkaufsrecht für alle Grundstücke im Stadtgebiet. Das ist die Forderung des Deutschen Städtetags. Auch der Gemeindetag Baden-Württemberg fordert einen leichteren Zugriff der Kommunen auf bestimmte Objekte.

Hintergrund ist, dass Städte und Gemeinden bisher bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben an ihre Grenzen stoßen. Ziele, wie die Bereitstellung von Wohnraum oder die Unterbringung von Flüchtlingen, dürften nicht länger durch gesetzliche oder bürokratische Hürden erschwert werden, so der Tenor der Kommunalverbände.

Vorkaufsrecht: Wofür in Zukunft noch mehr Flächen benötigt werden

"Das Grundstücksportfolio, für das ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann, ist bislang zu eingeschränkt", meint Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber der Heilbronner Stimme. Die aktuelle Bau- und Wohnungskrise dürfe nicht zur Stadtentwicklungskrise werden. "Deshalb müssen die Städte aktiv handeln können", so Dedy weiter. Die Städte bräuchten zudem Flächen für die Verkehrswende, die Wärmewende, für Klimaanpassung und Grünflächen.

"Für den Gemeindetag Baden-Württemberg und die Kommunen ist das Vorkaufsrecht, insbesondere für die Brachflächenentwicklung, ein wichtiger Entwicklungsbaustein", urteilt Klaus Holaschke, Oberbürgermeister von Eppingen und Erster Vizepräsident des Gemeindetags Baden-Württemberg. Denkbar sei demnach die Einführung eines Vorkaufsrechts speziell für die Wohnungsbauentwicklung, den geförderten Wohnungsbau oder für Grundstücke, die nach einer zeitlichen Frist nicht bebaut oder nicht genutzt wurden: "Nur so können wir im Sinne des Netto-Null Flächenverbrauchs und der ganzheitlichen Stadtentwicklung Flächen im Bestand aktiv mobilisieren", so Holaschke. Ziel solle sein, zentrale Orte schaffen zu können, die zukunftsfähige und verlässliche Strukturen aufweisen.


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Wo es mit dem geltenden Recht hakt

Die Vorkaufsrechte könnten dafür sorgen, dass ein angemessener Anteil an bezahlbarem Wohnraum entstehe und auch dauerhaft erhalten bleibe, argumentiert der Hauptgeschäftsführer des Städtetags. Mit dem geltenden Recht hake es aber: "Zum Beispiel in sozialen Erhaltungsgebieten läuft das Vorkaufsrecht aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021 ins Leere."

Das Gericht hatte damals die Praxis vieler Städte weitgehend gekippt, Mietshäuser gegen eine mögliche Verdrängung der Bewohner zu kaufen. Nach den Plänen von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) soll das kommunale Vorkaufsrecht wieder gestärkt werden. "Aber es ist bis jetzt nichts passiert", beklagt der Hauptgeschäftsführer des Verbands. Die Städte müssten endlich wieder handlungsfähig werden und Vorkaufsrechte umfassend und auch in sozialen Erhaltungsgebieten anwenden dürfen. Diese Rechte sollen demnach greifen, wenn die Stadt einschätzt, dass der Erwerber zukünftig die Immobilie nicht im Sinne der sozialen Erhaltungssatzung nutzen will: "Dafür reicht die gesetzliche Grundlage derzeit nicht."

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