Vorwerk setzt sich wieder gegen Lidl durch
Im Streit um Thermomix-Patente hat Wuppertaler Hersteller wieder ein Urteil gegen das Konkurrenzprodukt vom Discounter erreicht. Doch der hat längst darauf reagiert.

Der Streit zwischen Vorwerk und dem Discounter Lidl hat ein neues Kapitel bekommen: Der Wuppertaler Hersteller der Küchenmaschine Thermomix erwirkte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein Urteil, wonach Lidl sein Küchengerät mit dem Namen Monsieur Cuisine nicht mehr mit einer von Vorwerk patentierten Heiztechnologie anbieten darf. Die Richter sahen die Patentrechte der Thermomix-Mutter verletzt.
Neuer Hinweis im Onlineshop
Lidl hat bereits reagiert: In seinem Onlineshop ist die Maschine nun mit dem Hinweis "Mit geändertem Heizelement" erhältlich. Ansonsten heißt es aus der Zentrale in Bad Wimpfen: "Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu laufenden Verfahren nicht äußern."
Patent auf Dickschicht-Heizung
Konkret ging es in dem Fall um den Topf, in dem eine bestimmte flächige Dickschichtheizung verwendet wird. Stein des Anstoßes ist ein Patent, das die Vorwerk-Gruppe auf den Aufbau der Heizung und die spülmaschinenfeste Integration in den Gefäßboden im Thermomix angemeldet hatte. Nach Ansicht des Gerichts habe Lidl dieses eingetragene Patent verletzt, heißt es in einer Mitteilung. Damit gehe ein längerer Rechtsstreit zu Ende und Lidl müsse nun die Kosten des Verfahrens tragen sowie darüber hinaus Schadenersatz leisten - dessen Höhe wird nicht genannt.
Für Vorwerk sei diese intensive Marktbeobachtung und die patentrechtliche Absicherung seiner Produkte und Dienstleistungen außerordentlich wichtig, heißt es weiter. Das Unternehmen behalte sich daher vor, konsequent gegen Patent- oder Markenrechtsverletzungen vorzugehen. Die vom OLG getroffene Entscheidung sei eine Bestätigung dieses Kurses.
Lidl gewann in Spanien
Erst vor zwei Wochen hatte aber Lidl in einem ähnlichen Streit gesiegt: In Barcelona hob ein Berufungsgericht ein in erster Instanz verhängtes Urteil auf. Vorwerk hatte in jenem Fall die Waage des Geräts beanstandet und auf die eigene, patentierte Wägetechnologie verwiesen. Nun richten sich die Blicke der beiden Unternehmen nach Frankreich: Auch dort ist eine Patentrechtsklage von Vorwerk gegen Lidl anhängig, teilt ein Unternehmenssprecher unserer Zeitung mit. Das Verfahren laufe, ein Verhandlungstermin sei allerdings noch nicht angesetzt, berichtete er.
Keine Probleme mit einem Aldi-Gerät
An anderen günstigeren Küchenmaschinen haben die Wuppertaler hingegen nichts auszusetzen. So ist auch der Discounter Aldi mit einem Gerät der Eigenmarke "Ambiano" auf dem Markt. "Wir haben dort keinerlei Baugleichheit festgestellt", erklärt der Sprecher. "Das Aldi-Gerät unterscheidet sich im technischen Aufbau deutlich vom Thermomix, so dass keine Patentverletzung vorliegt."


Stimme.de
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