Audi kürzt Gehälter von Betriebsräten
Audi reduziert die Bezüge der Betriebsräte. Das berichtet das Wirtschaftsportal „Business Insider“. Demnach prüft das Unternehmen wohl sogar, ob es Einkommen von Betriebsräten rückwirkend zurückfordern kann. Was steckt dahinter?

„Ich kann bestätigen, dass wir bereits Gehaltskürzungen umgesetzt haben, in dem Sinne, wie es rechtlich erforderlich und geboten ist“, sagte eine Konzernsprecherin. Zum Zeitraum der rückwirkenden Forderungen und zur Höhe der Geldsummen wollte sie nicht äußern. "Die Entgelte der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger wurden entsprechend des BGH-Urteils vom Januar 2023 eingehend überprüft“, teilte ein Sprecher des Gesamtbetriebsrats der Heilbronner Stimme mit. „Erforderliche Anpassungen des Entgelts wurden im Einzelfall vorgenommen."
Wie viel Geld darf ein Betriebsrat verdienen? Darüber gab es in den vergangenen Jahren immer wieder heftige Diskussionen. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgt nicht nur im VW-Konzern für Unruhe. Tenor der Richter: Wenn Vorstände in Unternehmen ihren Betriebsräten zu hohe Gehälter gewähren, könne grundsätzlich der Tatbestand der Untreue erfüllt sein (Az 6 StR 133/22).
Urteil des Bundesgerichtshofs: Fall ist kein Sonderfall Volkswagen
Nach Auffassung des obersten deutschen Gerichts machen sich Topmanager möglicherweise strafbar, wenn sie freigestellten Arbeitnehmervertretern zu viel Geld zahlen. Der Fall ist kein Sonderfall Volkswagen, sondern hat grundsätzliche Bedeutung für Unternehmen in Deutschland und für das deutsche Modell der Mitbestimmung.
Das Gehalt wurde bis zum Urteil des BGH nach dem Modell einer „hypothetischen Karriere“ bemessen. Dabei wird geschätzt, welchen Werdegang ein Arbeitnehmer ohne die Betriebsratstätigkeit eingeschlagen hätte. Eine solche Herleitung sei unzulässig, so die BGH-Richter. Das Urteil hat Folgen die gesamte deutsche Wirtschaft. Arbeitnehmervertreter sind wie jetzt aktuell bei Audi direkt von der Entscheidung betroffen, indem sie weniger Gehalt als bisher bekommen.
Staatsanwaltschaft prüft Strafanzeige gegen Audi
Aber auch die Personalvorstände in Unternehmen könnten unter Umständen in Schwierigkeiten kommen. Sie genehmigen die Gehälter der Betriebsräte, das könnte im Extremfall bei zu hohen Bezügen den Tatbestand der Untreue erfüllen.
In diesem Zusammenhang prüft derzeit auch die Staatsanwaltschaft München II eine Strafanzeige gegen Audi. Der Vorwurf ist Untreue wegen unzulässiger Gehälter für den Betriebsrat. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigt auf Anfrage von „Focus online“ den Vorgang.