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Warum Heilbronn 7541 Einwohner "verlor"

  
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Nach acht Jahren ist der Streit über die Rechtmäßigkeit der Volkszählung im Jahre 2011 beendet. Die Verwaltungsspitze um Oberbürgermeister Harry Mergel zieht die Klage beim Bundesverfassungsgericht zurück.

Von Joachim Friedl
Gegen den Zensus aus dem Jahr 2011 hat nicht nur Heilbronn geklagt. Foto: Archiv/Seidel
Gegen den Zensus aus dem Jahr 2011 hat nicht nur Heilbronn geklagt. Foto: Archiv/Seidel  Foto: Ralf Seidel

Die Stadt Heilbronn nimmt die Klage gegen die Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) aus dem Jahr 2011 zurück. Die Verwaltungsspitze reagierte damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2018, in dem der Zensus mit der Verfassung vereinbar erklärt worden war. Ihre Klagebegründung hatte die Stadt in erster Linie auf die Verfassungswidrigkeit der Vorschriften zum Zensus gestützt.

Die Prozesskosten wären immens gewesen

Durch den Zensus hatte Heilbronn auf einen Schlag 7541 Einwohner gegenüber der Volkszählung von 1987 verloren: Statt 124.257 Menschen lag die Zahl bei 116.716 Personen. Die Klagerücknahme dient einerseits der Arbeitsentlastung der Verwaltung wie der Gerichte, andererseits der Prozesskostenreduzierung. Je nach Höhe des noch festzulegenden Streitwerts muss Heilbronn im schlimmsten Fall knapp 20.000 Euro bezahlen. Ohne Klagerücknahme läge der Betrag bei rund 60.000 Euro.

Heilbronn hat mehr als 125.000 Einwohner

Gegen die Zensusbescheide hatten bundesweit 350 Kommunen geklagt. In Baden-Württemberg waren es 144 Städte und Gemeinden. Stellvertretend zogen die Stadtstaaten Berlin und Hamburg vor den Kadi. Heilbronn hat aktuell mehr als 125.000 Einwohner.

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Kommentare

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am 04.02.2019 10:58 Uhr

Aus meiner Sicht beantwortet der Artikel die gestellte Frage in der Überschrift nicht.

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