Verfahren wegen Volksverhetzung anhängig
Der radikale Islamgegner aus Heilbronn, Karl-Michael M., wird Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts einlegen. Ein Richter hatte den 58-Jährigen zu einer Geldstrafe von 1800 Euro wegen Beleidigung verurteilt.
M. hatte in seinem Internetblog einen Rottenburger Gemeinderat unter anderem als „SED-Gemeinderatsvorsitzenden“ bezeichnet, obwohl der nie Mitglied der SED war (wir berichteten). Unterdessen ist ein zweites Verfahren gegen den 58-Jährigen am Amtsgericht Heilbronn anhängig, wie Presserichter Friedrich Hiller sagt – und zwar wegen des Tatbestands der Volksverhetzung. M. soll ebenfalls in seinem Internetblog dem Islam menschenfeindlichen Faschismus vorgeworfen haben. Er habe