Verwaltungsgerichtshof bestätigt: Bürgermeisterwahl in Weinsberg ist ungültig
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat entschieden: Die Bürgermeisterwahl in Weinsberg vom 2. Februar 2020 ist ungültig. Das höchste Verwaltungsgericht im Land bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom August 2021.

Die Entscheidung deutete sich bei der mündlichen Berufungsverhandlung am Dienstag in Mannheim vor dem Ersten Senat des VGH bereits an. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat entschieden: Die Bürgermeisterwahl in Weinsberg vom 2. Februar 2020 ist ungültig. Das höchste Verwaltungsgericht im Land bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom August 2021. Die Entscheidung deutete sich bei der mündlichen