Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen ist künftig steuerfrei
Einkünfte müssen ab sofort nicht mehr in einer Einnahme-Überschuss-Rechnung mit der Einkommensteuer angegeben werden. Allerdings gilt die Regelung nur bis zu einer Leistung von 10 Kilowatt peak.

Besitzer kleiner Photovoltaik-Anlagen müssen ab sofort keine Einnahme-Überschuss-Rechnung mehr in ihrer Steuererklärung vornehmen. Die Einkünfte aus dem Betrieb bleiben steuerfrei. Das hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben an die Finanzbehörden mitgeteilt. Es ist eine Reaktion auf einen Vorstoß des baden-württembergischen Finanzministeriums, der bei der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht berücksichtigt wurde.