Rechtsaufsicht kippt Güglinger Ratsbeschluss zu Luftfiltern
Der Güglinger Gemeinderat muss ein Bürgerbegehren zulassen. Bürgermeister Heckmann bekommt Recht für seinen Widerspruch.

In der Frage, ob Güglingen für die städtischen Schulen und Kindertagesstätten Raumluftfilter anschafft, hat die Kommunalaufsicht des Landratsamts Heilbronn den Gemeinderat in seine Schranken verwiesen und zwei Beschlüsse für rechtswidrig erklärt. Das Gremium hatte am 22. März mehrheitlich ein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Darin forderte eine Eltern-Initiative die Anschaffung von Raumluftfiltern durch die Stadt. Ein erstes Begehren vom 16.