Mehr Tempo 30 in Willsbach und Affaltrach wegen zu hohem Lärmpegel
Immer noch gibt es Gebäude mit gesundheitskritischen und -gefährdenden Werten an der B39 und der L1035 in Willsbach und Affaltrach. Welche Maßnahmen Abhilfe schaffen sollen.

Da schrillten bei Uwe Zimmermann sämtliche Alarmglocken: Das Ortsschild ortsauswärts verlegen bis zur Kreuzung Neuhausstraße/Brückenäcker in Willsbach? Das hatte CDU-Fraktionsvorsitzender Roland Eisele als pragmatische Lösung vorgeschlagen, um Schilder zu sparen.
"Das ist einer der heiligsten Kühe, die Sie schlachten wollen. Da beißen Sie auf Granit", machte Diplom-Ingenieur Zimmermann mit dem Hinweis auf das Straßengesetz klar. Für die zweite Fortschreibung des Lärmaktionsplans legte er dem Obersulmer Gemeinderat einen Maßnahmenkatalog vor, der lärmgeplagte Anwohner weiter entlasten soll. Dem wurde zugestimmt.
"Es wird sich einiges tun", ist Zimmermann mit Hinweis auf die geänderte Rechtslage, die Gerichtsurteile berücksichtige, überzeugt. Bislang landete jede geforderte Maßnahme beim Regierungspräsidium. "Das konnte nicht gut gehen", sagte Zimmermann. Jetzt sei die untere Straßenverkehrsbehörde für die Genehmigung zuständig, für Obersulm bedeutet das das Landratsamt Heilbronn.
Verkehr hat in Obersulm abgenommen: Lärmbelastung besteht trotzdem
Seit 2019, dem letzten Monitoring, habe auf der B39 und der L1035 das Verkehrsaufkommen zwar durchschnittlich zwischen sieben und zehn Prozent abgenommen, auch der Schwerlastverkehr ging zurück. "Hörbar ist das aber nicht", meinte der Planer zur Lärmauswirkung. Die Hochrechnungen ergeben, dass in Obersulm tagsüber 158 Gebäude einer Belastung im gesundheitskritischen Bereich ausgesetzt sind, 194 nachts. Gar im gesundheitsgefährdenden Bereich liegen zwölf Gebäude tags und 56 nachts.
Lärmmindernde Maßnahmen für Willsbach und Affaltrach – das sind die Vorschläge
M1: Tempo 50 auf der L1035 zwischen Willsbach und Affaltrach. Das wurde 2022 nur auf 250 Metern genehmigt, was für Unverständnis bei der Gemeinde und in der Bevölkerung sorgte. Da es sich um keinen gesundheitsgefährdenden Abschnitt handle, liege die Anordnung im Ermessen des Landratsamts. Zimmermann ist aber zuversichtlich, für die restlichen 270 Meter Erfolg zu haben.
M2: Lärmmindernder Fahrbahnbelag zwischen Willsbach und Affaltrach. Dazu gebe es keine Verpflichtung, so Zimmermann. Aber die lärmmindernden Maßnahmen seien ausgereizt und nachts immer noch 15 Gebäude belastet.
M3: Auf der Markt- und Brückenstraße hatte das Land 2023 einen normalen Fahrbahnbelag eingebaut. Das Landesverkehrsministerium untersagt eine lärmmindernde Decke innerorts.
M4: Lärmmindernder Belag auf der L1035 (Affaltracher Straße). Da tagsüber an fünf und nachts an zwei Gebäuden die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschritten ist, sei das Land dazu verpflichtet. Es werde sich wieder rausreden, meinte Zimmermann mit Blick auf knappe Finanzmittel.

M5: Im Abschnitt Markt-, Brücken- und Affaltracher Straße gilt bisher von 22 bis 6 Uhr Tempo 30. Es gibt immer noch einen Lärmpegel im gesundheitskritischen und -gefährdenden Bereich, weshalb die Straßenverkehrsbehörde durchgängig Tempo 30 zulassen müsse.
M6: Die hohen Lärmwerte rechtfertigten eine Ausweitung von Tempo 30 auf der B39 bis zur Ortstafel Richtung Löwenstein.
M7: Da die Möglichkeiten ausgereizt seien, müsse im Abschnitt Weinsberger und Löwensteiner Straße ein lärmmindernder Belag eingebaut werden.
M8: Statt "70" sollte die Straßenverkehrsbehörde von der Ortstafel Richtung Löwenstein bis zur Kreuzung Neuhausstraße/Breitäcker Tempo 50 anordnen.
M9: Planer Zimmermann befürchtet zwar hohe Hürden, auf freier Strecke die Begrenzung von 70 auf 50 herunter zu bekommen. Aber die Lärmpegel rechtfertigten das auf der B39 von der Ortstafel Richtung Ellhofen bis auf Höhe der Realschule. Da gelte nicht mehr das Ermessen, sondern greife eine "unmittelbare Verpflichtung" für die Straßenverkehrsbehörde.
M10: Wegen zur hoher Werte müsse im Abschnitt Willsbacher Straße bis zur Straße Am Ordensschloss Tempo 30 erlassen werden.

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