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Wie steht es um den geplanten Biergarten an der Burg Lichtenberg?

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An der Burg Lichtenberg in Oberstenfeld soll ein Biergarten entstehen. Rechtliche Fragen, bei denen es unter anderem um die Bereitstellung von Parkplätzen geht, bremsen die Pläne des Bauherren allerdings weiterhin aus.

Unterhalb der Stauferburg soll ein Biergarten entstehen. Die Genehmigung dazu hat das Landratsamt Ludwigsburg indes noch nicht erteilt.
Unterhalb der Stauferburg soll ein Biergarten entstehen. Die Genehmigung dazu hat das Landratsamt Ludwigsburg indes noch nicht erteilt.  Foto: Seybold, Wolfgang

Die Pläne der Freiherr von und zu Weiler und Wichmann GbR, bei der Burg Lichtenberg einen Biergarten zu errichten, treten weiter auf der Stelle. Einer der Knackpunkte ist die Forderung des Landratsamts Ludwigsburg an den Bauherren, dafür eine entsprechende Zahl von Stellplätzen zu schaffen. Dieser möchte jedoch bevorzugt bereits bestehende Parkplätze nutzen. Zur rechtlichen Lage hat sich die Oberstenfelder Verwaltung nun noch einmal klärend zu Wort gemeldet.

Keine Baulast auf bestehenden Flächen möglich

"So sehr wir alle uns die Realisierung eines Biergartens wünschen - es ist klar, dass dieser nur rechtskonform realisiert werden kann", betont Bürgermeister Markus Kleemann. Auf dem Lichtenberg hat die Gemeinde zwei Parkplätze, die rechtlich als öffentliche Flächen gelten. Solche Flächen könne man Privatpersonen zur Genehmigung eines privaten Bauvorhabens aber nicht zur Verfügung stellen, erläutert er: "Wir dürfen darauf keine Baulast für die Parkplätze des Biergartens eintragen lassen."


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Vertrag zwischen Burgherr und Gemeinde

Das Areal, auf der die Gemeinde vor rund sechs Jahrzehnten die Parkplätze angelegt hat, sei ihr zwar vom Baron von und zu Weiler überlassen worden. "Es gab dazu aber einen Straßenplatzabtretungsvertrag. Darin haben sich die Gemeinde und der Baron zu bestimmten Leistungen verpflichtet", stellt Kleemann klar. Im Zuge dieses Vertrags sei unter anderem der asphaltierte Weg von der Landesstraße zur Burg hergestellt worden. In dem Schriftstück sei auch festgelegt, dass die Fläche der beiden Parkplätze öffentlich sein muss. Dieser Zweck könne jetzt nicht einfach wegfallen: "Die Voraussetzungen für eine Entwidmung sind rechtlich nicht gegeben", so Kleemann.

Gemeinde unterstützt Biergarten-Pläne

Bei der Frage, wie viele Parkplätze in Relation zur Quadratmeterzahl hergestellt werden müssen, gebe es indes eine "Grauzone", sagt der Verwaltungschef. Vor diesem Hintergrund habe sich die Gemeinde dafür eingesetzt, dass die Zahl der vom Landratsamt Ludwigsburg ursprünglich geforderten Parkplätze von 42 auf 32 reduziert werden konnten. Oberstenfeld begrüße die Biergartenpläne ausdrücklich, betont Kleemann. Schon im März 2020 hatte der Gemeinderat dem Bauantrag einstimmig sein Plazet erteilt.

Beteiligung an Kosten möglich

Unterstützen wolle man das Vorhaben weiterhin. "Es wäre auch denkbar, dass wir dem Bauherren Flächen für Parkplätze zur Verfügung stellen", so Kleemann. Solche zusätzlichen Areale wären im Gegensatz zur Umwidmung der bestehenden Stellplätze rechtskonform, betont er. Auch Parkplätze für Menschen mit Behinderung ließe die Gemeinde auf der Fläche am Schafhaus gegebenenfalls realisieren. "Das ist aber nicht ohne den Einsatz finanzieller Mittel möglich", verdeutlicht Kleemann. Sprich: Auch der Bauherr muss dafür Geld in die Hand nehmen. Die Verwaltung könne sich durchaus vorstellen, sich an den Kosten für die Parkplätze zu beteiligen. "Wenn die Burgeigentümer dies wünschen, muss das im Gemeinderat diskutiert und entschieden werden."

Generell liege der Ball beim Landratsamt Ludwigsburg, unterstreicht er. Dessen Genehmigung für das Vorhaben stehe noch aus, weil bestimmte Nachweise fehlten - darunter auch die Bereitstellung der Stellplätze. Die Erfüllung dieser Forderungen sei "derzeit noch nicht geklärt", erläutert Kleemann.

Gespräche sollen Klarheit bringen

Zur Klärung sollen auch weitere Gespräche beitragen, zu denen die Gemeinde die Beteiligten an einen Tisch bringen will. Neben dem Bauherrn und Landrat Dietmar Allgaier ist dazu auch Martin Föll eingeladen. Föll möchte auf dem der Burg vorgelagerten ehemaligen Ponyhof zwei Stallgebäude und Freiflächen für 12 000 Legehennen errichten. Den Bauantrag dazu hatte der Technische Ausschuss der Gemeinde nicht zugestimmt, weil die Verwaltung laut Kleemann darin "noch Optimierungsbedarf" sehe. Das Vorhaben Fölls beurteile die Gemeinde aber unabhängig von den Biergartenplänen.

Unterschriften für Bürgerbegehren

In Zusammenhang mit den Biergarten-Plänen haben die Burgbetreiber bei der Parkplatzfrage auch um Unterschriften für ein Bürgerbegehren geworben. Dabei wurde der Frage nachgegangen, ob die Gemeinde Oberstenfeld die noch erforderlichen Stellplätze durch Übernahme einer Baulast auf den bereits bestehenden Flächen zur Verfügung stellen soll. "Ein Bürgerbegehren ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig", betont Bürgermeister Markus Kleemann. Nach Ansicht der Kommunalaufsicht sowie von Rechtsexperten gehöre ein privates Bauvorhaben nicht zu diesen Voraussetzungen. zwi

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