Wohnmobile am Küffner-Hof nur unter Bedingung geduldet
Für einen Wohnmobil-Stellplatz am Küffner-Hof in Neudeck muss der Bebauungsplan erneut geändert werden. Er wurde im ersten Corona-Jahr ins Leben gerufen.

Kaum war das Bebauungsplanverfahren "Simmetsgasse 2. Änderung" abgeschlossen, beschäftigte sich der Gemeinderat in Langenbrettach mit der dritten Änderung. Der Grund ist, dass der Inhaber des Küffner-Hofs in Neudeck, dessen Gelände der Bebauungsplan umfasst, beim Landratsamt Heilbronn einen Verlängerungsantrag für die Duldung eines Wohnmobilstellplatzes gestellt hatte. Dieser soll nicht erneut bewilligt werden ohne "bauplanungsrechtliche Festsetzungen".