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Warum diese sieben Filme an Karfreitag nicht gezeigt werden dürfen

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Was es mit dem Feiertagsverbot auf sich hat und warum auch "Heidi in den Bergen" auf der roten Liste steht.

Das Feiertagsverbot für Filme ist das Pendant zum Tanzverbot für Clubs. Um die Ernsthaftigkeit der Feiertage nicht zu gefährden, dürfen insgesamt 756 Filme nicht an stillen Feiertagen, zu denen der Karfreitag zählt, gezeigt werden.

Verboten sind an stillen Feiertagen demnach Filme, "die dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist." 

Wer kontrolliert die Liste?

Das Institut für Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) verwaltet die Liste an verbotenen Stücken. Das Verbot bezieht sich dabei auf die Ausstrahlung im Kino oder an anderen öffentlichen Orten, das Zeigen im Fernsehen oder auf Streaming-Plattformen hingegen ist erlaubt. Halten sich Kinobetreiber nicht daran, droht ihnen ein Bußgeld. Zuständig für die Einhaltung und Kontrollen sind die kommunalen und landesrechtlichen Aufsichtsbehörden.

Konkret dürfen unter anderem diese bekannten Filme nicht gezeigt werden: 

1. Ghostbusters

2. Das Leben des Brian

3. Police Academy

4. Top Gun

5. Tanz der Vampire

6. Scream

7. Jackass

Bußgeld für Initiative aus Bochum

Eine Initiative aus Bochum musste eine Strafe von 300 Euro bezahlen, nachdem sie aus Protest gegen das Verbot unerlaubt den Klassiker "Das Leben des Brian" an Karfreitag gespielt hatten. Der Film handelt vom Leben und Sterben von Brian von Nazareth – und wie sich seine Wege immer wieder mit Jesus von Nazareth kreuzen, bis hin zur Kreuzigung selbst.

Kein Thema für Heilbronner Kino

Michael Rösch, Geschäftsführer des Kinostar Arthaus in Heilbronn, hat das Feiertagsverbot zwar auf dem Schirm, betroffen sei er von der Regelung jedoch kaum. "Ganz selten kommt es mal vor, dass zufällig ein Film rauskommt, der unter das Verbot fällt", berichtet Rösch. Zuletzt sei das vor einigen Jahren mal passiert.


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Nicht nur Horrorfilme sind verboten

Neben Horrorfilmen oder religionskritischen Filmen, landete auch "Heidi in den Bergen" auf dem Index des Feiertagsverbots. Das liegt - wie bei vielen anderen Filmen - jedoch nicht am Inhalt. Denn: Die Feiertagsfreigabe muss von den Filmverleihen separat zur Altersfreigabe beantragt werden. Nicht alle Verleihe haben das beachtet. Deswegen sind zum Teil auch harmlose Filme von dem Verbot betroffen.

Mittlerweile sind die Prüfung der Altersfreigabe und der Feiertagsfreigabe gekoppelt. Kamen in den 1950er Jahren noch 60 Prozent der neuen Filme auf den Feiertagsindex, so landen heute nur noch ein Prozent auf der Liste. Das liegt am Wandel der gesellschaftlichen Werte- und Normvorstellungen hinsichtlich des Medienkonsums an den gesetzlich geschützten stillen Feiertagen.

Gesetzliche Bestimmungen gehen auf Weimarer Republik zurück

Die gesetzliche Regelung des Feiertagsverbots geht laut FSK auf Bestimmungen aus der Weimarer Republik zurück. Sie stamme also aus einer Zeit, als Filme ausschließlich im Kino vertrieben wurden. Auf die entstehenden neuen medialen Vertriebswege für filmische Inhalte, wie Fernsehen und Online-Angebote, wurde die existierende Bestimmung nicht übertragen. Stefan Linz, Geschäftsführer der FSK, sagt dazu: "Aus heutiger Sicht sicherlich diskussionswürdig ist, inwieweit diese Regelung insgesamt noch als zeitgemäß empfunden wird. Hier wären ein gesellschaftlicher Diskurs und der Gesetzgeber gefragt."

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