Windrad muss still stehen - Naturschützer erfolgreich
Eine erst 2016 ans Netz gegangene Windkraftanlage des Heilbronner Energieversorgers Zeag darf vorerst nicht weiter betrieben werden. Naturschutzverbände waren mit ihrem Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erfolgreich.

Weil es unweit eines Brutwaldes für den geschützten Rotmilan steht, darf ein Windrad des Heilbronner Energieversorgers Zeag bei Braunsbach (Kreis Schwäbisch Hall) derzeit nicht betrieben werden. Der Landesnaturschutzverband (LNV) und der Naturschutzbund (Nabu) setzten beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Stopp für die kürzlich erst gebaute Anlage durch. Es bestünden „ernstliche Zweifel“ an der vom Landratsamt erteilten Baugenehmigung für das Windrad, teilte das Gericht