Warum an Zugstrecken und Autobahnen in der Region bald viele Solarparks entstehen werden
Eine Gesetzesänderung ermöglicht ab sofort in privilegierten Korridoren die beschleunigte Errichtung von Freiflächen-Anlagen: Es ist kein Bebauungsplan mehr erforderlich - und das Veto-Recht der Gemeinderäte fällt weg.

Es ist ein wesentlicher Schritt hin zur vielgeforderten Planungs-Beschleunigung, den der Gesetzgeber seit Jahresanfang neuerdings ermöglicht: Große Freiflächen-Solarparks können nun in gewissen Arealen mit deutlich weniger bürokratischem Aufwand und somit auch schneller geplant und realisiert werden. Denn: Wer als Vorhabenträger in einem Korridor von jeweils 200 Metern entlang von Autobahnen und Zugstrecken entsprechende Anlagen errichten lassen will, benötigt nunmehr weder einen eigens