Haftstrafe nach Überfall auf Tankstelle

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Pfedelbach/Öhringen - Dem Angeklagten ging es ziemlich schlecht, als er am 18. Februar eine schwarze Mütze mit Sehschlitzen übers Gesicht zog. Er hatte Schweißausbrüche, war voll auf Entzug und brauchte unbedingt Geld für Heroin. Mit einer Schreckschusspistole stürmte er in die Pfedelbacher Jet-Tankstelle, bedrohte die junge Kassiererin mit der Waffe und forderte Geld. Mit 431 Euro und einer Packung Lucky Strike zog er wieder ab. Vor dem Öhringer Schöffengericht legte der schmächtige, kahlrasierte Alexander B. am Dienstag ein volles Geständnis ab.

Von Hagen Stegmüller
Pfedelbach/Öhringen - Dem Angeklagten ging es ziemlich schlecht, als er am 18. Februar eine schwarze Mütze mit Sehschlitzen übers Gesicht zog. Er hatte Schweißausbrüche, war voll auf Entzug und brauchte unbedingt Geld für Heroin. Mit einer Schreckschusspistole stürmte er eine Stunde vor Mitternacht in die Pfedelbacher Jet-Tankstelle, bedrohte die junge Kassiererin mit der Waffe und forderte Geld. Mit 431 Euro und einer Packung Lucky Strike zog er wieder ab.


Vor dem Öhringer Schöffengericht legte der schmächtige, kahlrasierte Alexander B. am Dienstag ein volles Geständnis ab. Eine Kollegin der überfallenen Kassiererin hatte den 21-jährigen Russlanddeutschen anhand der Videoaufzeichnung erkannt. „Der zappelt genauso herum wie der Alexander B.“, sagte die Frau. Auch die schwarze Trainingshose des junge Pfedelbachers, der in der Tankstelle regelmäßig Zigaretten und Alkohol gekauft hatte, kam ihr ziemlich bekannt vor. Die Polizei brauchte aber noch vier Monate, um den 21-Jährigen ausfindig zu machen. Am 10. Juni wanderte er in Untersuchungshaft.

Oberamtsanwalt Erich Müller beantragte, den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung und schweren Raubes zu einer Haftstrafe von 16 Monaten zu verurteilen. Aus „generalpräventiver Sicht“ könne es für einen bewaffneten Überfall auf eine Tankstelle keine Bewährung geben.


Der Stuttgarter Verteidiger Reinhard Engel sah das anders. Alexander B. sei zum Zeitpunkt des Raubes „affig“ gewesen, der starke Suchtdruck habe seine Hemmschwelle herabgesetzt. Inzwischen konsumiere sein Mandant keine Drogen mehr. Mit einem engmaschigen Netz an Auflagen sei es durchaus möglich, den Angeklagten aus der Haft zu entlassen.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Ursula Ziegler-Göller folgte indes dem Antrag des Anklagevertreters und verurteilte Alexander B. zu einem Jahr und vier Monaten Haft. Bewährung komme nicht in Frage, „sonst würden Sie heute Mittag wieder Drogen konsumieren“, sagte die Richterin zum Angeklagten. Zudem habe die junge Kassiererin bei dem Überfall Todesängste ausgestanden. Auch deshalb sei eine Bewährungsstrafe nicht möglich.

In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte gesagt, dass ihm der Überfall Leid tue. Er will sich eventuell um einen Platz in der Drogentherapie bemühen. Kommentare öffnen
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