Geld gestohlen und als Losgewinn verbucht
Eine Verkäuferin aus dem Altkreis Öhringen muss sich vor dem Amtsgericht wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall verantworten.

Wegen des Diebstahls eines Geldbetrags in einer Gesamthöhe von 36 600 Euro musste sich eine 29-Jährige aus dem Altkreis Öhringen vor dem Amtsgericht verantworten: Die Verkäuferin hatte im Geschäft ihres Arbeitgebers im Laufe eines Jahres gestohlene Geldbeträge als Losgewinne verbucht. Schier endlos gestaltet sich die Anklageschrift: 161 Tatziffern verliest die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zum Prozessbeginn. Jede Tateinheit mit Datum, Tatzeit und Geldbetrag. Zwischen Frühjahr 2019 und