Jagstunglück: Angler einigen sich auf Entschädigung
Nach einem Jahr Rechtsstreit haben sich der Mühlenbetreiber und die Stadt Kirchberg mit den Anglern auf eine Entschädigung geeinigt. Angelvereine, Fischereiberechtigte und Fischereiverpächter erhalten für die beim Jagstunglück entstandenen Schäden 230 000 Euro.

Das Landgerichtes Ellwangen hat im Streit um die Kosten für das Jagstunglück ein erstes Urteil gefällt. „Der Rechtsstreit wurde nun durch einen gerichtlichen Vergleich beigelegt. Der Eigentümer des ehemaligen Mühlengeländes zahlt an die Fischereiberechtigten 200.000 Euro, die Stadt Kirchberg weitere 30.000 Euro“, heißt es in dem Urteil. Insgesamt 22 Angelvereine, Fischereiberechtigte und Fischverpächter hatten vor mehr als einem Jahr auf Schadenersatz geklagt. Nach dem großen