Erneute Beweisaufnahme im Fall Ole
Die Verteidigerin der 70 Jahre alten Angeklagten hat das psychiatrische Gutachten über ihre Mandantin angezweifelt. Die Untersuchungen seien unzureichend gewesen. Am Dienstag muss der Gutachter sich vor Gericht erklären, obwohl die Beweisaufnahme schon abgeschlossen war.

Eigentlich war die Beweisaufnahme im Fall Ole schon geschlossen. Doch mit zwei Anträgen hat Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin der 70-jährigen Pflege-Oma, dafür gesorgt, dass die Schwurgerichtskammer am Landgericht Heilbronn nochmal in die Beweisaufnahme einsteigen muss. Die Kammer wird hören, was der psychiatrische Gutachter Thomas Heinrich zu dem Vorwurf sagt, sein Gutachten über die Angeklagte sei nach zu kurzen und unzureichenden Explorationen erstellt worden. Angeklagte hat