Mietgrenzen für Hartz-IV-Haushalte sind unrealistisch
Das System, nach dem die Stadt Heilbronn Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger berechnet, kollidiert mit der Realität auf dem Wohnungsmarkt, meint unser Autor.

Ein Hartz-IV-Empfänger, der allein wohnt, bekommt vom Jobcenter für seine Unterkunft in Heilbronn maximal 412 Euro im Monat zugestanden. In Leingarten sind es 541 Euro, in Zaberfeld-Ochsenburg mit 432 Euro immer noch mehr als im Oberzentrum Heilbronn. Man muss kein Immobilienmakler oder Fachanwalt für Sozialrecht sein, um zu erkennen, dass das nicht funktionieren kann.