Werbungskosten: Reiseaufwand muss nachvollziehbar sein
Eine berufliche Reise mit privatem Vergnügen verbinden? Das geht schon. Für die Steuererklärung ist am Ende aber wichtig, ob sich die beiden Kostenblöcke klar voneinander trennen lassen.

Reisen, die teils beruflich, teils privat veranlasst sind, können partiell als Werbungskosten geltend gemacht werden. Aber nur dann, wenn die beiden Kostenblöcke klar voneinander zu trennen sind. Arbeitnehmer müssen die Aufteilung nach nachvollziehbaren Kriterien vornehmen.In einem vor dem Finanzgericht Münster entschiedenen Fall (Az. 1 K 224/21 E) machte eine Religionslehrerin Werbungskosten für den von ihr selbst getragenen Reisepreis nach Israel sowie für Verpflegungsleistungen geltend.